Auf dieser Seite wird Ihnen erklärt, wie der Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming organisiert und finanziert ist. Es wird transparent dargelegt, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, wie Kosten entstehen und welche Handlungsspielräume die Verwaltung tatsächlich hat – und welche nicht.
Der bodengebundene Rettungsdienst ist in Brandenburg eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlagen sind das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) und die Landesrettungsdienstplanverordnung (LRDPV). Sie legen fest, welche Aufgaben der Rettungsdienst erfüllt, wie der Rettungsdienstbereich zu planen ist und welche Qualitätsstandards – z. B. zur Eintreffzeit des Rettungsmittels – einzuhalten sind.
Der Landkreis Teltow-Fläming ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Die rettungsdienstlichen Leistungen werden im Auftrag des Landkreises durch die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH als Leistungserbringer nach § 10 BbgRettG erbracht.
Der Rettungsdienst dient der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er soll sicherstellen, dass Menschen in medizinischen Notlagen schnell und qualifiziert Hilfe erhalten. Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere:
Der Rettungsdienst arbeitet eng mit der integrierten Regionalleitstelle, den Feuerwehren, dem Katastrophenschutz, den Krankenhäusern und anderen Partnern im Hilfeleistungssystem zusammen.
Das Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming bildet einen eigenen Rettungsdienstbereich. Für diesen Bereich wird ein Rettungsdienstbereichsplan erstellt. Darin wird unter anderem festgelegt, wo Rettungswachen und Notarztstandorte eingerichtet werden, wie viele Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge vorzuhalten sind und welche personelle und technische Ausstattung erforderlich ist.
Zentrales Ziel dieser Planung ist die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hilfsfrist. Jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort soll in 95 % der Fälle eines Jahres innerhalb von 15 Minuten erreicht werden – gerechnet vom Eingang des Notrufs in der Leitstelle -beginnend mit der Einsatzentscheidung- bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels.
Im Jahr 2024 lag die Hilfsfristerfüllung im Landkreis Teltow-Fläming bei 90,92 %. Dadurch wird deutlich, dass der Rettungsdienst bereits einen hohen Versorgungsgrad erreicht, gleichzeitig aber weiter an der Verbesserung der Eintreffzeiten gearbeitet werden muss.
Die Kosten des Rettungsdienstes ergeben sich im Wesentlichen aus vier Bereichen: Personalkosten, investive Kosten, laufende Betriebskosten samt kalkulatorischer Kosten sowie der Entwicklung der Einsatzzahlen und der gesetzlich vorgeschriebenen Vorhaltung.
Zur Finanzierung des Rettungsdienstes sind die Träger nach dem BbgRettG berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben. Für den bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming werden die Gebührensätze durch eine Gebührensatzung des Kreistages festgelegt.
Grundlage für die Ermittlung der Gebührensätze ist eine mit den Krankenkassen abgestimmte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie ist an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung auszurichten. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken, aber nicht übersteigen (Kostendeckungsprinzip). Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen sind in den folgenden Kalkulationszeiträumen auszugleichen.
In die Gebührenkalkulation fließen die gesetzlich definierten Kostenarten ein, unter anderem investive Kosten, Betriebskosten, Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze, Personalkosten sowie die Kosten der Ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes. In der Praxis erfolgt die Abrechnung bei gesetzlich Krankenversicherten in der Regel direkt zwischen dem Rettungsdienstträger und den Krankenkassen auf Basis der festgelegten Gebührensätze.
Der Landkreis und die von ihm beauftragten Organisationen handeln innerhalb eines klar definierten gesetzlichen Rahmens. Dies bedeutet:
Beeinflussbar sind insbesondere:
Nicht oder nur sehr begrenzt beeinflussbar sind hingegen:
Damit wird deutlich: Die Verwaltung kann innerhalb dieses Rahmens Strukturen optimieren und Prozesse verbessern. Sie kann aber weder die gesetzlichen Mindeststandards unterschreiten noch nach Belieben Kosten reduzieren. Im Gegenteil: Unter Punkt 3 wird deutlich, dass die Nichteinhaltung der Hilfsfrist den Aufgabenträger verpflichtet, neben Struktur- und Prozessoptimierungen zusätzliche Investitionen und Ausgaben vorzunehmen, um den gesetzlichen Auftrag einer 95-prozentigen Hilfsfristerfüllung zu erreichen. Damit wird klar: Der Rettungsdienst wird teurer, weil Strukturen ausgebaut werden müssen, damit Notfallpatientinnen und Notfallpatienten im Notfall schnellstmöglich Hilfe erhalten.
Der Landkreis Teltow-Fläming legt Wert auf Transparenz bei der Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes. Diese Seite wird schrittweise weiterentwickelt. Geplant ist unter anderem, ausgewählte Inhalte des Rettungsdienstbereichsplans, Hinweise auf Satzungen und Beschlüsse sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Gebühren und Finanzierung bereitzustellen.
Wenn Sie Fragen zur Organisation oder Finanzierung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming haben, können Sie sich gern an die Verwaltung wenden. Wir nehmen Ihre Fragen auf und nutzen sie, um diese Rubrik „Verwaltungshandeln erklärt“ weiter zu ergänzen.
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle