Rettungsdienst – Verwaltungshandeln erklärt

Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming

Auf dieser Seite wird Ihnen erklärt, wie der Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming organisiert und finanziert ist. Es wird transparent dargelegt, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, wie Kosten entstehen und welche Handlungsspielräume die Verwaltung tatsächlich hat – und welche nicht.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Der bodengebundene Rettungsdienst ist in Brandenburg eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlagen sind das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) und die Landesrettungsdienstplanverordnung (LRDPV). Sie legen fest, welche Aufgaben der Rettungsdienst erfüllt, wie der Rettungsdienstbereich zu planen ist und welche Qualitätsstandards – z. B. zur Eintreffzeit des Rettungsmittels – einzuhalten sind.

Der Landkreis Teltow-Fläming ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Die rettungsdienstlichen Leistungen werden im Auftrag des Landkreises durch die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH als Leistungserbringer nach § 10 BbgRettG erbracht.

Aufgaben des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst dient der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er soll sicherstellen, dass Menschen in medizinischen Notlagen schnell und qualifiziert Hilfe erhalten. Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere:

  • die Notfallrettung von akut erkrankten oder verletzten Personen,
  • der qualifizierte Krankentransport, wenn ein Transport mit besonderen medizinischen Anforderungen verbunden ist,
  • Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) in Zusammenarbeit mit weiteren Gefahrenabwehrbehörden.

Der Rettungsdienst arbeitet eng mit der integrierten Regionalleitstelle, den Feuerwehren, dem Katastrophenschutz, den Krankenhäusern und anderen Partnern im Hilfeleistungssystem zusammen.

Planung: Rettungsdienstbereich, Rettungswachen und Hilfsfrist

Das Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming bildet einen eigenen Rettungsdienstbereich. Für diesen Bereich wird ein Rettungsdienstbereichsplan erstellt. Darin wird unter anderem festgelegt, wo Rettungswachen und Notarztstandorte eingerichtet werden, wie viele Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge vorzuhalten sind und welche personelle und technische Ausstattung erforderlich ist.

Zentrales Ziel dieser Planung ist die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hilfsfrist. Jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort soll in 95 % der Fälle eines Jahres innerhalb von 15 Minuten erreicht werden – gerechnet vom Eingang des Notrufs in der Leitstelle -beginnend mit der Einsatzentscheidung- bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels.

Im Jahr 2024 lag die Hilfsfristerfüllung im Landkreis Teltow-Fläming bei 90,92 %. Dadurch wird deutlich, dass der Rettungsdienst bereits einen hohen Versorgungsgrad erreicht, gleichzeitig aber weiter an der Verbesserung der Eintreffzeiten gearbeitet werden muss.

Wie die Kosten im Rettungsdienst entstehen

Die Kosten des Rettungsdienstes ergeben sich im Wesentlichen aus vier Bereichen: Personalkosten, investive Kosten, laufende Betriebskosten samt kalkulatorischer Kosten sowie der Entwicklung der Einsatzzahlen und der gesetzlich vorgeschriebenen Vorhaltung.

  1. Personalkosten

    Im Landkreis Teltow-Fläming werden die rettungsdienstlichen Leistungen durch die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH als Leistungserbringer nach § 10 BbgRettG erbracht. Der Leistungserbringer ist an die Vorgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Bereich Verwaltungen (TVöD-V/VKA) gebunden. Damit wird sichergestellt, dass Tariflöhne gezahlt werden und die Beschäftigten auf Basis eines Flächentarifvertrages angemessen vergütet werden. Zu den Personalkosten zählen insbesondere die Vergütung des medizinischen Personals in den Rettungswachen (z. B. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter) sowie weiterer Funktionen wie der Ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes. Die Personalkosten folgen den tariflichen Entwicklungen und können von der Verwaltung nur in engen rechtlichen Grenzen beeinflusst werden – was gleichermaßen für die Personalkosten der Notärztinnen und Notärzte gilt.
  2. Investive Kosten

    Investive Kosten entstehen unter anderem durch den Neubau, die Erweiterung und die Instandhaltung von Rettungswachen, die Beschaffung und Erneuerung von Rettungsfahrzeugen sowie durch die Anschaffung von Medizintechnik und IT-Systemen. Diese Beschaffungen erfolgen regelmäßig im Rahmen vergaberechtlich vorgeschriebener Verfahren. Der Landkreis ist hierbei an rechtliche Vorgaben und den Grundsatz der wirtschaftlichen Mittelverwendung gebunden.
  3. Laufende Betriebskosten & kalkulatorische Kosten

    Zu den laufenden Betriebskosten gehören insbesondere Energie- und Unterhaltungskosten für die Gebäude, Wartung und Reparatur der Fahrzeuge und Medizintechnik, Verbrauchsmaterialien, persönliche Schutzausrüstung, Kraftstoffe sowie Kosten für IT und den Betrieb der Leitstelle in Brandenburg an der Havel. Diese Kosten orientieren sich an der allgemeinen Marktentwicklung, etwa bei Baupreisen, Energie oder medizinischen Produkten. Kalkulatorische Kosten sind spiegelbildlich die investiven Kosten, die durch Abschreibungssätze im Rahmen der Betriebskosten dargestellt werden.
  4. Einsatzzahlen und gesetzliche Vorhaltungspflichten

    Die Anzahl der Einsätze wird maßgeblich durch das gesamte Gesundheitssystem und das Verhalten der Bevölkerung beeinflusst – etwa durch die Erreichbarkeit von Arztpraxen, die Inanspruchnahme von Notaufnahmen oder das Nutzungsverhalten des Notrufs 112. Steigen die Einsatzzahlen, muss zur Einhaltung der Hilfsfrist häufig zusätzliche Vorhaltung geschaffen werden (z. B. mehr Fahrzeuge oder zusätzliche Dienstzeiten). Der Landkreis reagiert damit auf die in den vergangenen Jahren zugenommenen Einsatzfälle, verursacht sie aber nicht selbst.

Wie der Rettungsdienst finanziert wird

Zur Finanzierung des Rettungsdienstes sind die Träger nach dem BbgRettG berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben. Für den bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming werden die Gebührensätze durch eine Gebührensatzung des Kreistages festgelegt.

Grundlage für die Ermittlung der Gebührensätze ist eine mit den Krankenkassen abgestimmte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie ist an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung auszurichten. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken, aber nicht übersteigen (Kostendeckungsprinzip). Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen sind in den folgenden Kalkulationszeiträumen auszugleichen.

In die Gebührenkalkulation fließen die gesetzlich definierten Kostenarten ein, unter anderem investive Kosten, Betriebskosten, Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze, Personalkosten sowie die Kosten der Ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes. In der Praxis erfolgt die Abrechnung bei gesetzlich Krankenversicherten in der Regel direkt zwischen dem Rettungsdienstträger und den Krankenkassen auf Basis der festgelegten Gebührensätze.

Was die Verwaltung steuern kann – und was nicht

Der Landkreis und die von ihm beauftragten Organisationen handeln innerhalb eines klar definierten gesetzlichen Rahmens. Dies bedeutet:

Beeinflussbar sind insbesondere:

  • die effiziente Organisation von Strukturen und Prozessen im Rettungsdienst,
  • die wirtschaftliche Gestaltung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren im Rahmen des Vergaberechts,
  • die kontinuierliche Optimierung von Einsatzplanung und Disposition,
  • eine transparente Darstellung der Kosten- und Gebührenstruktur.

Nicht oder nur sehr begrenzt beeinflussbar sind hingegen:

  • gesetzliche Vorgaben von Bund und Land (z. B. BbgRettG, LRDPV, Arbeitszeitrecht),
  • tarifliche Personalkosten und deren Dynamik,
  • allgemeine Marktpreise für Bau, Energie, Fahrzeuge und Medizintechnik,
  • die Entwicklung der Einsatzzahlen im Rettungsdienst,
  • landesweit abgestimmte Rahmenvorgaben für die Kosten- und Leistungsrechnung.

Damit wird deutlich: Die Verwaltung kann innerhalb dieses Rahmens Strukturen optimieren und Prozesse verbessern. Sie kann aber weder die gesetzlichen Mindeststandards unterschreiten noch nach Belieben Kosten reduzieren. Im Gegenteil: Unter Punkt 3 wird deutlich, dass die Nichteinhaltung der Hilfsfrist den Aufgabenträger verpflichtet, neben Struktur- und Prozessoptimierungen zusätzliche Investitionen und Ausgaben vorzunehmen, um den gesetzlichen Auftrag einer 95-prozentigen Hilfsfristerfüllung zu erreichen. Damit wird klar: Der Rettungsdienst wird teurer, weil Strukturen ausgebaut werden müssen, damit Notfallpatientinnen und Notfallpatienten im Notfall schnellstmöglich Hilfe erhalten.

Transparenz und weitere Informationen

Der Landkreis Teltow-Fläming legt Wert auf Transparenz bei der Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes. Diese Seite wird schrittweise weiterentwickelt. Geplant ist unter anderem, ausgewählte Inhalte des Rettungsdienstbereichsplans, Hinweise auf Satzungen und Beschlüsse sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Gebühren und Finanzierung bereitzustellen.

Wenn Sie Fragen zur Organisation oder Finanzierung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming haben, können Sie sich gern an die Verwaltung wenden. Wir nehmen Ihre Fragen auf und nutzen sie, um diese Rubrik „Verwaltungshandeln erklärt“ weiter zu ergänzen.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)