Ausländerbehörde: Sprechzeiten eingeschränkt

Mehrere Dokumente behalten Gültigkeit bis 1. Juni 2020 - Infoschreiben zum Download

Aufgrund der bestehenden Ansteckungsgefahr sind die Sprechzeiten in der Kreisverwaltung weiterhin  eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur aufgrund einer Terminmitteilung möglich. Die Ausländerbehörde des Landkreises Teltow-Fläming  vergibt nur schriftlich Termine, eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Weiterhin informiert die Ausländerbehörde darüber, dass Niederlassungserlaubnisse, Schengen-Visa sowie Aufenthaltsgestattungen und Grenzübertrittsbescheinigungen, die mindestens bis zum 13. März 2020 gültig waren, auch ohne behördliche Verlängerung bis zum 1. Juni 2020 gültig bleiben.

Ein entsprechendes Informationsschreiben, dass Ihr Dokument weiterhin gültig ist, kann man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming herunterladen und ist  mit dem Dokument mitzuführen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine telefonische Terminvereinbarung nicht möglich ist.

Annahme von Anträgen und Verpflichtungserklärungen

Sämtliche Anträge einschließlich Verpflichtungserklärungen werden aktuell nur auf folgendem Weg entgegengenommen:

Für Fragen in diesem Zusammenhang stehen die Mitarbeiter*innen der Behörde zu den Sprechzeiten (Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15 und Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17.30 Uhr) telefonisch unter der Servicenummer  03371 608-2108 zur Verfügung.

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)