Ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Entscheidung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

Das Verwaltungsgericht entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten - vornehmlich zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden. Zum Aufgabenbereich gehören z. B. Klagen von Bauwilligen gegen die Ablehnung der von ihnen begehrten Baugenehmigungen, Streitigkeiten über die Berechtigung, den Kriegsdienst zu verweigern, über die Anerkennung als Asylberechtigte sowie Verfahren, die die Gewährung von Sozialhilfe, Wohngeld und andere sozialrechtliche Leistungen betreffen.

Ehrenamtler mit gleichen Rechten wie Berufsrichter

Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit.
Über juristische Kenntnisse müssen die ehrenamtlichen Richter nicht verfügen. Vielmehr sollen Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter ergänzen.

Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In erster Instanz entscheiden die Verwaltungsgerichte. Über die Rechtsmittel gegen ihre Entscheidung befinden die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.

Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter

Voraussetzungen für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter sind die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming. Nicht möglich ist dieses Ehrenamt für Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes.

Bewerbung

Die Amtszeit der derzeit gewählten ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Sitz Berlin) endet im August 2018. Aus diesem Grund werden Bürger gesucht, die sich dieser interessanten Tätigkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit widmen möchten und ehrenamtlich als Richter in der Wahlperiode 2018 bis 2023 arbeiten wollen.

Frau Steffi Schirrmacher
Sachbearbeiterin Kreistagsangelegenheiten

Zimmer: A3.1.07

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 1012
03371 608 9000

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)