Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung teilt mit:
"Um die Menschen zu entlasten, die sich beruflich um die medizinische und pflegerische Versorgung häuslich versorgter Pflegebedürftiger kümmern, gelten ab sofort Sonderparkrechte für ambulante Pflegedienste.
Beschäftigte von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten und selbständige Pflegekräfte können demnach während ihrer medizinisch pflegerischen Tätigkeiten vor Ort mit ihren Fahrzeugen
parken. Dies ist auf maximal zwei Stunden pro Parkvorgang begrenzt, eine Parkscheibe ist zu verwenden. Wenn diese Sonderparkrechte in Anspruch genommen werden, dürfen Dritte weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Zum Nachweis ist im Fahrzeug eine von außen gut sichtbare Karte zu platzieren, auf der das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie der ambulante Pflegedienst unter Angabe der Handelsregisternummer bzw. die selbständige Pflegekraft mit vollständiger Nennung der Adresse des Betriebssitzes benannt sind.
Nicht zulässig ist das Nutzen
Diese Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt bis 30. Juni 2020."
Im Landkreis Teltow-Fläming gibt es mehr als 40 Sozialstationen und ambulante Pflegedienste.
Landkreis Teltow-Fläming
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
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Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle