Eine dreiteilige Prüfung für Kadaver-Suchhunde fand unlängst in Schünow im Landkreis Teltow-Fläming statt. Die Ausbildung der Vierbeiner dient der Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Land Brandenburg.
Zur Prüfung hatten sich neun Teilnehmer*innen mit ihren Hunden angemeldet. Vor Ort trafen sie sich mit Vertreter*innen des Landkreises Teltow-Fläming, des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V., des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit sowie des Jagdgebrauchshundeverbands e. V.
Amtstierärztin Dr. Silke Neuling: „Noch gibt es keine bestätigten ASP-Fälle im Landkreis Teltow-Fläming. Eine gute Vorbereitung ist jedoch das A und O. Ich sehe den Landkreis insgesamt gut aufgestellt. So haben wir u. a. Kadaversammelstellen im gesamten Kreisgebiet eingerichtet und gemeinsam mit den ‚Waldläufern‘ eine mehrwöchige Fallwildsuche durchgeführt – damit sind uns auch die Örtlichkeiten in unwegsamem Gelände bekannt. Die Ausbildung der Kadaver-Suchhunde ist eine weitere Maßnahme.“
Mit Stand 1. April 2022 gab es 2.479 bestätigte Fälle der ASP im Land Brandenburg. Einer Umfrage unter Jägern und Suchhundeführern zufolge gehen 70 Prozent der gefundenen Kadaver auf das Konto von sogenannten Suchhunde-Gespannen. Dies verdeutliche noch einmal den hohen Stellenwert dieser Tiere bei der Hilfe zur Eindämmung der ASP, so der Landesjagdverband Brandenburg e. V. Dessen Präsident Dr. Dirk Heiner-Wellersdorf bedankte sich ausdrücklich bei den Teilnehmer*innen für ihr Engagement und die Einsatzbereitschaft. Er betonte zudem, wie wichtig die geschaffene Vereinbarung zwischen Landesjagdverband und dem Landkreis Teltow-Fläming zur Kadaversuche sei.
Die Prüfung teilte sich gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Schwarzwildkadaversuchhunde im Land Brandenburg in drei wesentliche Bestandteile. In der freien Quersuche sollen die Hunde in einer zugewiesenen Parzelle des Waldstückes innerhalb von 30 Minuten den ausgelegten Suchgegenstand finden können. Nachdem der Hund das Stück gefunden hat, muss er zum Hundeführer zurückkehren und mit seinem Verhalten auffordern, ihm zum Stück zu folgen. Alternativ ist auch ein Verbellen oder ein sogenannter Bringselverweis erlaubt. Die dritte Hürde für die angehenden Kadaver-Suchhunde ist die Prüfung am Schwarzwild-Gatter. Hier soll sich der Vierbeiner relativ neutral gegenüber dem lebenden Schwarzwild verhalten und jederzeit abrufbar sein, um die Gefahr für sich und den Hundeführer bei der zukünftigen realen Suche zu minimieren.
„Zu keinem Zeitpunkt sollte vergessen werden, dass es sich bei den Hunden um Familienmitglieder handelt, die wieder wohlbehalten zu Hause ankommen sollen“, betonte André Thieme, Richter des Jagdgebrauchshundeverbandes e. V. Er begutachtete mit Diana Holland vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg das Können der vierbeinigen Prüflinge. Nicht alle haben bestanden – einmal mehr ein Zeichen dafür, dass diese Prüfung nicht einfach ist und hohe Ansprüche an Hund und Halter stellt.
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