Ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche wurde am 10. Januar 2025 im Landkreis Märkisch-Oderland (in Hoppegarten OT Hönow) amtlich bestätigt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Es besteht keine Gefahr für den Menschen, sich direkt bei infizierten Tieren oder durch Lebensmittel anzustecken.
Der Landkreis Teltow-Fläming ist bisher nicht direkt betroffen, trotzdem appelliert das Veterinäramt an alle Haltungen von Klauentieren, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu erhöhen. Hinweise und Informationen dazu gibt es zum Beispiel im Internetauftritt des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter folgendem Link: Tierseucheninfo
Zur Eindämmung der Tierseuche sind Restriktionszonen von 3 und 10 km gebildet worden, von denen auch der Landkreis Barnim und das Land Berlin betroffen sind.
Die Landesregierung hat am 11. Januar 2025 einen sogenannten landesweiten „stand still“ verhängt, also ein komplettes Verbringungsverbot für empfängliche Tiere. Die ursprünglich geltende Verfügung wurde erneut verlängert und gilt nunmehr bis zum 17. Januar 2025.
Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche - diese Verordnung gilt vorbehaltlich neuer Informationen bis einschließlich 15. Januar 2025: Landesrechtsportal Brandenburg | Gesetz- ,Verordnungs- und Justizministerialblatt
Deutschland hat seinen Status: „frei von MKS ohne Impfung“ verloren. Deshalb ist für einen längeren Zeitraum mit erheblichen Einschränkungen für den innergemeinschaftlichen Handel in der EU und den Handel in Drittländer zu rechnen. Einige Länder in der EU haben das Verbringen von Klauentieren oder Tierprodukten in ihre Gebiete bereits verboten.
Tierhaltungen, Transportunternehmen sowie betroffene Lebensmittelhersteller und -händler sollten sich bei Bedarf jeweils mit den Empfängern über die Akzeptanz der betroffenen Sendungen abstimmen. Mit konkreten Fragen zu möglichen Transporten von Tieren, Tierprodukten oder Lebensmitteln kann man sich auch an das Veterinäramt des Landkreises wenden.
Das Veterinäramt des Landkreises Teltow-Fläming ist zu den üblichen Öffnungszeiten folgendermaßen zu erreichen:
Jäger und Jagdausübungsberechtigte sollten bei verändertem Verhalten oder krankhaften Veränderungen bei Wildklauentieren immer einen amtlichen Tierarzt/eine amtliche Tierärztin zur Probenahme und Abklärung hinzuziehen.
Weitere Hinweise gibt es im Internetauftritt des Landesjagdverbandes:
MKS in Brandenburg: LJVB ruft Jägerinnen und Jäger zu erhöhter Aufmerksamkeit auf - Landesjagdverband Brandenburg e. V.
Erstveröffentlichung: 13. Januar 2025
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