Neues Transportalter für Kälber

Verwaltungshandeln erkärt: Landkreis Teltow-Fläming setzt neue Transportverordnung konsequent um

Konsequent umgesetzt wird im Landkreis Teltow-Fläming die im November 2021 veränderte Tierschutz-Transportordnung. Sie sieht u. a. vor, dass Kälber seit dem 1. Januar 2023 bei innerdeutschen Transporten mindestens 28 Tage alt sein müssen (zuvor: 14 Tage).

Ausnahmen gelten für Landwirte, die ihre eigenen Kälber im Umkreis von 50 km transportieren. Für Kälbertransporte von Deutschland in andere EU-Länder und in allen anderen EU-Ländern gilt nach wie vor ein Mindesttransportalter von 10 Tagen. Dies regelt die EU-Transportverordnung Nr. 1/2005.

Amtstierärztin Dr. Silke Neuling: „In einigen Bundesländern wird darüber diskutiert, wie die neue Tierschutz-Transportverordnung zu lesen ist und in welchen Fällen die Kälber eventuell doch schon mit 10 Tagen transportiert werden können. Die Tierärzte des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz im Landkreis Teltow-Fläming werden bei der Abfertigung von Transporten in andere EU-Länder jedoch darauf achten, dass das Transportalter der Tiere von mindestens 28 Tagen eingehalten wird. Außerdem werden sie mit Einzeltierkontrollen die Transportfähigkeit der Kälber bewerten. Für die Einhaltung der neuen Regelungen ist grundsätzlich der Tierhalter und der Transporteur verantwortlich.“

Das Bürgerbündnis "X Orga - vereint für Tierrechte" äußert in einem offenen Brief zum Transportalter von Kälbern, dass diese sogar erst ab einem Alter von 56 Tagen als transportfähig eingestuft werden sollten. Es bezog sich dabei auch auf ein Gutachten vom Ersten Vorsitzenden der Deutschen Juristischen Gesellschaft e. V. (DJGT), Dr. jur. Christoph Maisack:

Ausarbeitung zu der Frage: Anwendungsbereich des Verbotes in § 10 Abs. 4 Tierschutz-Transportverordnung (TierSchTrV)

Die fachliche Diskussion wurde durch das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat Tierschutz, dahingehend abgeschlossen, dass Kälber im Alter von über vier Wochen über einen ausreichenden Immunschutz verfügen und damit nicht mehr als transportunfähig gelten.

Die Landwirtschaftsunternehmen, Tierhaltungen und Transportbetriebe sowie die im Landkreis Teltow-Fläming zugelassene Sammelstelle für Kälber sind seit einem Jahr über die neuen Bestimmungen und das zulässige Mindesttransportalter bei Kälbern von 28 Tagen informiert. Deshalb erwartet das Veterinäramt Teltow-Fläming keine Probleme oder Verstöße, wird aber – wie eingangs beschrieben – aufmerksam kontrollieren.

Frau Dr. Silke Neuling
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Amtsleitung, Amtstierärztin

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