Tiertransporte: Einstweilige Anordnung

Aktueller Sachstand

Der Landkreis Teltow-Fläming wurde von der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam verpflichtet, einen Tiertransport in die Russische Föderation zu prüfen und zu genehmigen, „wenn das Ergebnis der Kontrolle danach zufriedenstellend ist“.

In der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts wurde die durch den Landkreis vorgenommene Ablehnung eines geplanten und beantragten Tiertransportes von Zuchtrindern als „grob rechtswidrig“ bezeichnet. Der Landkreis sei „nicht ansatzweise in eine sachliche Prüfung des Antrags eingestiegen“, sondern habe ihn auf der Grundlage der durch das MSGIV angekündigten Aussetzung dieser Transporte abgelehnt. Zudem wurde der Landkreis zu einer zeitnahen Prüfung der Unterlagen verpflichtet, „da andernfalls eine Rechtsvereitelung droht“.

Der Landkreis Teltow-Fläming hatte die betreffende Exportanfrage abgelehnt, nachdem Medien und Tierschutzorganisationen erneut Missstände bei langen Tiertransporten in Drittstaaten aufgezeigt und u. a. gegen Teltow-Fläming schwere Vorwürfe erhoben hatten. Daraufhin informierte das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg am 24. Juli 2020, dass die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Teltow-Fläming und Prignitz bis zur Klärung der erhobenen Vorwürfe keine Rindertiertransporte in Drittstaaten mehr abfertigen würden. Auch der Landkreis selbst hat sich in Abstimmung mit dem Ministerium diesbezüglich erklärt.

Der Landkreis Teltow-Fläming ist mit der Genehmigung von internationalen Tiertransporten betraut, weil es hier EU-zugelassene Sammelstellen gibt. Nach jetziger Rechtslage – die von der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam unterstrichen wurde – ist ein Tiertransport abzufertigen, wenn der Antragsteller die Einhaltung aller Rechtsvorgaben nachvollziehbar und plausibel darlegen kann. Ist das nicht der Fall, wird der Transport abgelehnt.

Der Landkreis Teltow-Fläming hat bereits mehrfach erläutert, dass er auf der Grundlage geltenden Rechts entscheide und den in den Medien öffentlich geäußerten Vorwurf der Beihilfe zur Tierquälerei mit aller Entschiedenheit zurückweise. Gleichzeitig hat die Behörde seit Jahren Kontrollen, Audits und Beratungen genutzt, um gegenüber den EU-Prüfstellen und dem Bundesministerium verbesserte Rahmenbedingungen und einheitliche Standards einzufordern. Wie bereits in der Pressemitteilung vom 24. Juli 2020 veröffentlicht, würde der Landkreis es zudem sehr begrüßen, wenn sich auch Landwirte und Politiker dafür engagierten, dass die in Deutschland geborenen Rinder hier aufwachsen und versorgt werden können.

Der fragliche Transport in die Russische Föderation wird vorerst nicht stattfinden, weil in den nächsten Tagen Temperaturen von über 30 Grad Celsius erwartet werden und die Behörde Nachforderungen gestellt hat.

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