Verwaltungshandeln erklärt: Zum Beitrag in der MAZ vom 20. Februar 2019: "Mendelsohnhalle Luckenwalde verfällt immer mehr" (21. Februar 2019)

Mendelsohnhalle 2013, nach der Sanierung des Dachs. | Foto: Landkreis TF

Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete am 20. Februar 2019 unter der Überschrift "Mendelsohnhalle verfällt immer mehr" über den Zustand des denkmalgeschützten Luckenwalder Gebäudes. Im Beitrag heißt es unter anderem: „Die Behörden haben nach eigener Aussage keine rechtliche Handhabe, da sich das Gebäude in Privatbesitz befindet."

Dazu die Untere Denkmalschutzbehörde:

Es ist richtig, dass zunächst ein Eigentümer für den Erhalt seines Denkmals verantwortlich ist. Tut er dies nicht, weist ihn die Denkmalschutzbehörde auf die Mängel hin. Der Eigentümer erhält Zeit, diese Mängel zu beseitigen. Das kann für unbeteiligte Außenstehende so aussehen, als ob nichts passierte, denn solche Verfahren sind oft sehr langwierig. Im letzten Schritt kann es auch notwendig werden, dass die Denkmalschutzbehörde auf Kosten des Eigentümers das Denkmal erhalten muss. Für diese so genannte Ersatzvornahme muss der Landkreis in Vorleistung gehen. Die verauslagten Mittel müssen im Nachhinein vom Eigentümer zurückgefordert werden. Das belastet nicht nur das Budget des Landkreises, er trägt darüber hinaus das Risiko, die verauslagten Gelder nicht zurückzubekommen.

In Sachen Mendelsohnhalle ist die Denkmalschutzbehörde des Landkreises mit dem Eigentümer seit Jahren kontinuierlich in Kontakt. Sie verfolgt eine klare Erhaltungsstrategie und schöpft dabei auch ihre rechtlichen Mittel aus.

Untere Denkmalschutzbehörde

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

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03371 6089160
www.teltow-flaeming.de

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