Nutzung von Sporthallen

Kreisverwaltung verdeutlicht Situation und erklärt ihr Verwaltungshandeln

Warum stehen die Sporthallen des Landkreises leer? Diese Frage wird in letzter Zeit vermehrt an das Amt für Bildung und Kultur gerichtet, teils in abgewandelter Art, teils freundlich, teils empört, gelegentlich sogar aggressiv.

Die Kreisverwaltung möchte mit dieser Mitteilung ihre Situation deutlich machen und ihr Verwaltungshandeln erklären.

Um es gleich vorwegzunehmen: die Schulsporthallen des Landkreises stehen nicht leer. Sie sind sogar weitgehend ausgelastet. 64 Vereine mit zum Teil verschiedenen Sportgruppen trainieren derzeit in den Schulsporthallen des Kreises. Einige größere Vereine nutzen sogar parallel zwei Hallen. Von Leerstand kann also keine Rede sein!

Ausgangspunkt

Der Landkreis Teltow-Fläming fördert den Freizeit- und Breitensport auf verschiedene Weise, insbesondere durch finanzielle Zuschüsse für den Kreissportbund, die Bereitstellung von Sportstätten und die direkte Unterstützung von Sportvereinen und -verbänden über die Sportförderrichtlinie. Der Landkreis stellt für die Kinder- und Jugendarbeit seine Sportstätten unentgeltlich bereit. Gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, die Hauptträger der ortsnahen Entwicklung von Freizeit- und Erholungsbedingungen sind, entsteht dadurch eine vielfältige Sportlandschaft. Die Förderung durch den Landkreis erfolgt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Sport als Aufgabe der öffentlichen Hand

Sowohl der Landkreis als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden errichten im Rahmen ihrer Schulträgerschaft Sporthallen. Der Landkreis besitzt ausschließlich Schulsporthallen, die für diesen Zweck gebaut worden sind. Keine einzige Sporthalle des Landkreises wird nur von Vereinen oder zur Freizeitgestaltung genutzt. Der Landkreis und die Gemeinden entwickeln darüber hinaus die Freizeit- und Erholungsbedingungen für die Einwohnerinnen und Einwohner. Ein wesentlicher Teilbereich ist dabei die Förderung des Sports. Auf welche Art und Weise und in welchem Umfang dies erfolgt, steht sowohl dem Landkreis als auch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden frei und richtet sich oft nach den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten.

Bis auf die Sicherstellung des Schulsports – als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe – ist die Ausgestaltung der Sport- und Freizeitmöglichkeiten freiwillig.

Sport im Leitbild des Landkreises

Im Leitbild des Landkreises ist die Förderung des Sports fest verankert. Der Landkreis hat sich also dafür entschieden und steht dazu, freiwillig den Sport zu fördern und die Vereine zu unterstützen. Er tut dies in vielfältiger Art und Weise, vergibt Fördermittel an Vereine, unterstützt den Kreissportbund umfassend und stellt seine Schulsporthallen den Vereinen zur Verfügung, sofern dies mit der Nutzung durch den Schulsportunterricht bzw. von Schulveranstaltungen vereinbar ist. Dazu wird das Benehmen mit den Schulleitungen hergestellt. Zur Koordinierung, Antragstellung und fachlichen Unterstützung wurde in der Kreisverwaltung eine Personalstelle eingerichtet – also eine Person ist sogar nur für den Sport da.

Die aktuelle Situation

Die Verwaltung ist bislang den Sportvereinen großzügig entgegengekommen. Derzeit ist aber die Situation schwierig. Nicht nur, dass der Landkreis in der Haushaltssicherung ist – er leidet auch wie so viele Institutionen, Dienstleister oder Gewerbetreibende am Personalmangel. Momentan ist die Lage so prekär, dass Abstriche gemacht werden müssen. Anträge von Vereinen zur Nutzung von Schulsporthallen können aufgrund des Personalmangels derzeit nicht bearbeitet werden.

Pragmatische Lösung: Nutzung wird ohne Antrag verlängert

Um den Sportvereinen entgegenzukommen, hat die Verwaltung aber die unbürokratische Lösung gefunden, bestehende Nutzungsgenehmigungen ohne Antrag zu verlängern. Somit brauchen die Vereine, die schon eine Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis geschlossen haben, keinen neuen Antrag zu stellen, um ihr Training in den kreislichen Schulsporthallen fortzusetzen. Ihre Vereinbarung läuft weiter. Nur neue Anträge können zurzeit nicht bearbeitet werden. An einer Lösung wird gearbeitet.

Einschränkte Nutzung der Schulsporthallen in den Sommerferien

In den diesjährigen Sommerferien können die Schulsporthallen derzeit aufgrund des Personalmangels ebenfalls nicht in der gewohnten Weise genutzt werden. Die Hallen müssen grundgereinigt, die Gebäude und Geräte gewartet, repariert oder ausgetauscht werden. Während der Schulzeit geht all dies natürlich nicht. Und auch Hausmeister und Hallenwarte brauchen Urlaub, der nur in den Ferien genommen werden kann. All dies bedarf der Koordination mit den Trainingszeiten der Vereine, die in diesem Jahr aus personellen Gründen nicht geleistet werden kann.

Sport in der Haushaltssicherung

In der Haushaltssicherung, in der sich der Landkreis zurzeit befindet, müssen alle freiwilligen Aufgaben streng geprüft werden. Für diese Aufgaben darf z. B. nicht ohne weiteres mehr Personal eingestellt werden. Die Verwaltung hat aber alles dafür getan, die Sportförderung und die Förderung des Kreissportbundes weiterhin in der bisherigen Größenordnung abzusichern.

Mit dem Schuljahresbeginn läuft darüber hinaus ein Antragsverfahren zur Öffnung des Vereinssports am Wochenende. Über diesen Weg wird konkret herausgearbeitet werden, in welchen Kommunen die Sportvereinsarbeit, die über die Sporthallen der Gemeinden, Städte und des Landkreises geleistet wird, zusätzlicher Kapazitäten (Personal und Sporthallennutzung) bedarf. Dazu werden dann Gespräche mit den betreffenden Kommunen geführt. Der Landkreis ist sich sicher, dass dann auch Lösungen gefunden werden.

Bitte um Verständnis

Die Kreisverwaltung bedauert die momentane Situation. Die Beschäftigten des Amts für Bildung und Kultur verstehen die Enttäuschung der Vereine, wünschen sich aber umgekehrt auch das Verständnis der Vereine für die Situation. Der Landkreis befindet sich in der Haushaltssicherung und der vorläufigen Haushaltsführung. Eine Erweiterung der freiwilligen Aufgaben mit zusätzlichem Personal ist ad hoc nicht möglich.  Auch leidet das Amt für Bildung und Kultur unter akutem Personalmangel, deshalb sollte von Schriftverkehr, der Zeit bindet, ohne einer Lösung näherzukommen, abgesehen werden.

Priorität hat aktuell, den Personalmangel abzufedern.

 

Amt für Bildung und Kultur

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

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