Reisebestimmungen für Haustiere

Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Teltow-Fläming

Auf rechtliche Bestimmungen rund um das Reisen mit Tieren macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming aufmerksam. Insbesondere verweist es auf neue Regelungen für Reisen in die Türkei.

Grundsätzliches

Wer ein Tier hält und Urlaub plant, sollte rechtzeitig klären, ob es mitreisen kann oder wer sich darum kümmert. Auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat findet man wichtige Informationen für die Reise mit Haustieren: BMLEH - Tipps zur Reiseplanung mit Tieren

Reisen innerhalb Europas

Bei Reisen innerhalb Europas benötigen Hunde, Katze und Frettchen den blauen EU-Heimtierausweis. Er enthält u. a. die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis der regelmäßigen Tollwutimpfung. Den EU-Ausweis stellt in der Regel der Haustierarzt aus.

Maximal fünf Tiere dürfen mitgeführt werden, die nicht zur Abgabe an einen neuen Besitzer oder eine neue Besitzerin gedacht sind. Mitreisende Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein!

Für einige Länder, z. B. Malta, Irland, Finnland, gelten strengere Bedingungen.

Reisen außerhalb Europas

Bei Reisen außerhalb Europas variieren die Einreisebestimmungen je nach Zielland. Deshalb sollte man sich vor Reisebuchung über die Einzelbestimmungen des Reiselandes kundig machen. Verlässliche Informationen erteilen z. B. die jeweiligen Botschaften. Zu klären oder zu beachten sind u. a. folgende Dinge:

  • Welche Dokumente werden benötigt?
  • Gibt es bestimmte, landeseigene Formulare, die ausgefüllt werden müssen?
  • Müssen bestimmte Impfungen, ein Tollwuttiter oder Parasitenbehandlungen nachgewiesen werden? Einige dieser Voruntersuchungen oder Behandlungen können mehrere Wochen dauern und müssen langfristig geplant werden!
  • Die meisten Länder verlangen ein Gesundheitszeugnis, das vom Veterinäramt des Heimatortes ausgestellt wird. Wer im Landkreis Teltow-Fläming wohnt, muss mit seinem Tier oder seinen Tieren, dem EU-Heimtierausweis und allen notwendigen Dokumenten nach Luckenwalde ins Veterinäramt kommen. Dazu ist bitte rechtzeitig ein Termin zu vereinbaren!
  • Das ausgestellte Gesundheitszeugnis ist je nach Einreiseland unterschiedlich lange gültig. NEU: Gesundheitszeugnisse für die Türkei dürfen maximal 24 Stunden vor Einreise ausgestellt worden sein.

Wiedereinreise

Außerdem gelten nach der Ausreise mit einem Tier in ein Nicht-EU-Land, auch nach einem Urlaub, Wiedereinreisebedingungen in die EU bzw. nach Deutschland. Auf der Webseite der EU kann man sich vorab selbst über die genauen Einreise-Vorschriften des jeweiligen Herkunftslands informieren.

Fazit

Vor allem bei Reisen mit Tieren außerhalb der EU sollte man unbedingt frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufnehmen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming steht für Rückfragen unter Tel. 03371 608 2215 oder E-Mail veterinaeramt@teltow-flaeming.de zur Verfügung.

Veterinärwesen

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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