Ukraine: Aufnahme von Geflüchteten

Fragen und Antworten zur Aufnahme

Ungebrochen ist die Hilfsbereitschaft im Landkreis Teltow-Fläming für die Menschen in der Ukraine. Hier Antworten auf einige wichtige Fragen:

Wie viele geflüchtete Personen aus der Ukraine sind schon angekommen, mit wie vielen wird gerechnet?

 Zu den Zahlen kann der Landkreis derzeit keine Auskunft geben, da die Flüchtlinge sowohl über Touristenvisa als auch über Asylanträge einreisen. Sobald in der Ausländerbehörde belastbare Zahlen vorhanden sind, werden wir informieren. Aktuell können wir nur von Hochrechnungen ausgehen. Den Prognosen zufolge würden gemäß Königsteiner Schlüssel im Landkreis 750 bis 1500 Geflüchtete unterzubringen sein.

Wo kommen die Geflüchteten an?

Im Normalfall soll die Einreise über die zentrale Aufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt erfolgen. Um den Geflüchteten dort lange Wartezeiten zu ersparen, besteht die Möglichkeit, dass sie sich hier in Luckenwalde bei der Ausländerbehörde mit einer sogenannten Anlaufbescheinigung registrieren lassen können. Kontakt: auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de Diese Bescheinigung ermöglicht zunächst den Bezug von Sozialleistungen. Innerhalb von vier Wochen muss die Registrierung bei der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt erfolgen, damit diese Leistungen auch weiter gewährt werden können.

Neu (Stand 11.03.2022): Die Anmeldung erfolgt direkt in der Ausländerbehörde Teltow-Fläming. Sie stellt auch die sogenannte Fiktionsbescheinigung aus. Eine persönliche Registrierung bei der Zentralen Ausländerbehörde ist nicht notwendig.

Wo werden sie untergebracht?

Geflüchtete, die hier einen Asylantrag oder einen Antrag nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen wollen, werden durch das Sozialamt mit Unterbringungsmöglichkeiten versorgt, wenn sie nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen können.

Die Unterbringung erfolgt in Übergangswohnheimen des Landkreises, in Wohnungen und im Einzelfall zur Untermiete. In den Übergangswohnheimen können die Flüchtlinge solange bleiben, bis sie entweder in Deutschland Wohnsitz nehmen können oder in ihre Heimat zurückkehren. Hinsichtlich der Privatunterkünfte hängt die Dauer von den Möglichkeiten des Anbieters ab.

Die Versorgung mit Wohnraum setzt eine vorläufige Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landkreises voraus. Von dort werden sie dann zum zuständigen Bearbeiter im Sozialamt weitergeleitet.

Werden die Unterkunftsplätze ausreichen?

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer vorherzusehen. Der Landkreis bemüht sich deshalb auch um Angebote, die kurzfristig genutzt werden können. So haben wir z. B. Hotels, Pensionen und Unterkünfte für Saisonarbeiter angefragt. Auch von den Kommunen des Landkreises gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten.

Gibt es auch im Landkreis Teltow-Fläming die Möglichkeit, Unterkünfte anzubieten?

Im Landkreis Teltow-Fläming gab es sofort nach Kriegsbeginn einen Aufruf, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Angebote werden in einer Datenbank registriert. Auch der Landkreis verzeichnet eine überwältigende Unterstützungsbereitschaft. Mit den angebotenen Plätzen und eigenen Kapazitäten können rund 600 Personen untergebracht werden. Aktuell wird geprüft, ob ein sozialer Träger die Koordinierung der Unterbringung in Wohnungen übernehmen kann.

Was ist zu beachten?

Als privater Anbieter sollte man sich in jedem Fall  überlegen, über welchen Zeitraum eine solche Unterstützung geleistet werden kann. Die Erfahrungen der letzten Flüchtlingswelle haben gezeigt, dass die Kraft und Toleranz, die mit einem derartig engen Zusammenleben erforderlich sind, schnell überschätzt werden.

Der Krisenstab des Landkreises hatte zudem am Freitag darauf verwiesen, dass Geldspenden an vertrauenswürdigere Organisationen eher zu empfehlen sind als Sachspenden – so gut sie letztlich auch gemeint sind.

Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen

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Mi. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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