Frau C. Guhlke
Wasser, Boden, Abfall

Sachbearbeiterin Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Wasserversorgung

Zimmer: A5.3.02

03371 608 2610
03371 608 9170

Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreis Teltow-Fläming zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Schönhagen

Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerks Schönhagen des Wasserver- und Abwasserentsorgungs-Zweckverbandes Region Ludwigsfelde (WARL) ist gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 15 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Schönhagen durch die Untere Wasserbehörde des Landkreis Teltow-Fläming beabsichtigt. Das geplante Wasserschutzgebiet soll sich auf Teile der Stadt Trebbin erstrecken.

Folgende Gemarkungen und Flure sind dabei ganz oder teilweise betroffen:

  • Ahrensdorf, 3
  • Schönhagen, 3 und 4.

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung zum Wasserschutzgebiet sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Schönhagen (Abb. Landkreis TF)

Auslegung der Unterlagen

Gemäß § 16 (1) BbgWG ist durch die Untere Wasserbehörde des Landkreis Teltow-Fläming ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Hierzu ist der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Anlagen, aus denen sich die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der Schutzzonen ergeben, öffentlich auszulegen.

Die genannten Unterlagen können daher im Zeitraum vom 02.02.2026 bis einschließlich 02.03.2026 (1 Monat) bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreis Teltow-Fläming und in der Stadtverwaltung Trebbin während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten einzusehen.

Besucheranschrift der Auslegungsstelle

Sprechzeiten der Auslegungsstelle

Kontakt für telefonische Terminvereinbarung

Landkreis Teltow-Fläming

Dezernat III

Umweltamt

Sachgebiet Wasser, Boden, Abfall

Untere Wasserbehörde

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

 

Zimmer: A5-3-10 (Sekretariat)

Dienstag: 9 bis 12 Uhr

Dienstag: 13 bis 15 Uhr

 

Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

Donnerstag: 13 bis 17:30 Uhr

03371 / 608 2610

(Frau Guhlke)

 

03371 / 608 2613

(Sekretariat des Sachgebietes Wasser, Boden, Abfall)

Stadtverwaltung Trebbin

Abteilung 4

Stadtentwicklung/Hochbau

Markt 1-3

14959 Trebbin

 

Zimmer: 13

Montag: 9 bis 12 Uhr

Montag: 13 bis 15:30 Uhr

 

Dienstag: 9 bis 12 Uhr

Dienstag: 13 bis 18 Uhr

 

Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

Donnerstag: 13 bis 15:30 Uhr

033731 / 842 43

 

(Frau Dübler)

Dieser Bekanntmachungstext kann im Zeitraum vom 26.01.2026 bis 02.03.2026 auch auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:

Der Verordnungsentwurf und die zugehörigen Karten können im Zeitraum vom 02.02.2026 bis 02.03.2026 auf den folgenden Internetseiten abgerufen werden:

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 16.03.2026, schriftlich oder zur Niederschrift während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktangabe siehe Punkt 1) beim

Landkreis Teltow-Fläming,
Dezernat III, Umweltamt, Sachgebiet Wasser, Boden, Abfall, Untere Wasserbehörde,
Am Nuthefließ 2,
14943 Luckenwalde

Anregungen und Einwendungen zum Vorhaben vorbringen.

Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendungen bei der o. g. Stelle.

Die Erhebung einer Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung hervorgehen. Außerdem soll die Einwendung begründet werden. Die Einwendung muss auch den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin oder des Einwenders deutlich lesbar enthalten und muss unterschrieben sein.

Bei der Beeinträchtigung von Grundeigentum sollte die katasteramtliche Bezeichnung der betroffenen Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstück) angegeben werden.

Erörterungstermin

Der Erörterungstermin dient dem Zweck, die Einwendungen zu besprechen. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eröffnet, sich zum Verfahren und der Festsetzung des Wasserschutzgebietes zu äußern und Fragen zu stellen. An dem Erörterungstermin kann jeder Betroffene teilnehmen.

Die Erörterung findet am Donnerstag, den 23.04.2026 um 17 Uhr im Gemeindehaus Schönhagen, Schönhagener Landstraße 8, 14959 Trebbin statt.

Bleibt ein Beteiligter zum Erörterungstermin aus, kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)