Ab dem 30. Juni 2022 haben nicht mehr alle Menschen Anspruch auf kostenlose Testungen auf Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sogenannte Bürgertestung). Grundlage für die Einschränkung dieses Angebots ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.
Wichtig: Ab dem 30. Juni 2022 sind anlasslose Testungen (ob kostenfrei oder mit Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro) nicht mehr möglich!
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums:
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zu den Corona-Tests
Menschen mit Symptomen werden in den Teststellen nicht getestet. Sie müssen sich an ihre Hausarztpraxis wenden. Dort wird ein PCR-Test veranlasst.
Sie suchen eine Teststelle in TF?
Dann nutzen Sie den folgenden Link:
Die folgende interaktive Karte zeigt, wo diese Schnelltests für asymptomatische Personen in TF und im gesamten Land Brandenburg angeboten werden. Die Daten kommen vom MSGIV und werden fortlaufend vervollständigt und aktualisiert.
Quelle: MSGIV
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Das ist in der Nationalen Teststrategie und der Coronavirus-Testverordnung geregelt. Diese soll demnächst (Stand: 25.01.2021) geändert werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen:
Supermarktketten und Drogerien bieten Schnelltests für zu Hause an. Damit haben alle Personen die Möglichkeit, sich selbst auf Corona zu testen ("Laientest").
Ist das Ergebnis eines selbst durchgeführten "Laientests" positiv, dann muss keine Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen. Aber: Wichtig ist in so einem Fall, dass man sich sofort absondert bzw. in Quarantäne begibt und einen PCR-Test über die Hausarztpraxis machen lässt.
Sollte dieser Test ebenfalls positiv sein, erhält das Gesundheitsamt eine Meldung und setzt sich mit der betroffenen Person in Verbindung. Die Quarantäne darf nur verlassen werden, wenn das Testergebnis negativ ist.
Allein auf Grundlage eines positiven "Laientests" wird die Behörde zur Kontaktnachverfolgung nicht aktiv.
Das Robert Koch-Institut hat seine Kriterien zur Verdachtsabklärung auf Grund der steigenden Infektionszahlen im November 2020 angepasst:
Dann wenden Sie sich TELEFONISCH an Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Er ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen. Akut, aber nicht lebensbedrohlich erkrankte Patient*innen erreichen hier außerhalb der Praxissprechzeiten.
Wenn der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin nicht erreichbar ist, dann ist bei begründeten Verdachtsfällen auf eine Infektion mit dem Corona-Virus die 116 117 auch die richtige Nummer für eine persönliche medizinische Beratung.
Kostenfrei auf Corona testen lassen darf sich nicht jede*r. Nur bestimmte Gruppen haben einen rechtlichen Anspruch darauf.
Dies ist in der Coronavirus-Testverordnung geregelt.
Grundsätzlich gilt: Ob ein Test durchgeführt wird, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt.
Wenn das Gesundheitsamt einen PCR-Test anordnet, müssen Sie ihn erdulden.
Anlässe sind zumeist Ausbruchgeschehen, zum Beispiel in Schulen, Gemeinschaftsunterkünften, Pflegeeinrichtungen.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss u. U. einen Test nachweisen. Das schreibt die Corona-Einreiseverordnung vor:
Bundesministerium für Gesundheit: Coronavirus-Einreiseverordnung
Weitere Testnachweise schreibt die jeweils geltende Verordnung des Landes Brandenburg vor:
Ihre Testergebnisse erhalten Sie direkt bei der Anlaufstelle, die auch den Test durchgeführt hat. Der untersuchende Arzt oder das Diagnostikzentrum teilt Ihnen das Testergebnis telefonisch mit. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der momentanen Situation hierbei zu Verzögerungen kommen kann.
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle