Haustiere aus der Ukraine – was ist zu beachten?

Hinweise für Vertriebene und freiwillige Helfer in Teltow-Fläming

Viele Menschen bringen aus der Ukraine ihren Hund, ihre Katze oder ein anderes Haustier mit. Diese Tiere müssen untersucht und unter Umständen isoliert werden. So wurden dem Veterinäramt bis jetzt ca. 20 Haustiere (hauptsächlich Hunde und Katzen) vorgestellt. Sogar eine Königspython war dabei.

Tollwutprävention

In der Ukraine ist die Tollwut noch nicht getilgt. Aufgrund dieser Situation ist die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine in die EU normalerweise aufwändig und die Vorbereitung langwierig. Es werden neben einer Tollwutimpfung und einem Mikrochip auch eine Untersuchung auf Tollwut-Antikörper benötigt.

Die Hunde und Katzen, die mit ihren Besitzern aus der Ukraine geflüchtet sind, erfüllen aufgrund der Notlage nicht immer die vorgeschriebenen Voraussetzungen. Trotzdem sehen Fachleute kein erhöhtes Risiko für eine Einschleppung der Tollwut über diese Haustiere.

Vereinfachte Einreisebedingungen

Derzeit gelten vereinfachte Bedingungen für die Einreise mit Haustieren aus der Ukraine:

  • Gesunde Hunde bzw. Katzen mit einer nachgewiesenen Tollwutimpfung, die älter als 21 Tage ist, und die zum Zeitpunkt der Impfung einen Mikrochip hatten, müssen nicht isoliert werden.
  • Gesunde Heimtiere, deren Tollwutimpfung noch keine 21 Tage alt ist, die aber auch einen Mikrochip zum Zeitpunkt der Impfung hatten, sind bis zum Erreichen der 21 Tage der zu isolieren.
  • Gesunde, nicht gegen Tollwut geimpfte Heimtiere, oder solche, die zum Zeitpunkt der Impfung nicht sicher gekennzeichnet waren (Mikrochip), müssen gegen Tollwut geimpft werden, einen Mikrochip implantiert bekommen und unterliegen bis 21 Tage nach erfolgter Impfung der Isolation.

Wieso wird unterschieden zwischen Impfung mit und ohne Mikrochip?

Der Mikrochip dient der eindeutigen Identifikation des Tieres. Wenn der Hund oder die Katze bereits zum Zeitpunkt der Impfung gechipt war, kann die dokumentierte Impfung sicher dem Tier zugeordnet werden. Bei einer Impfung ohne eindeutige Identifikation ist die Gefahr des Missbrauchs gegeben. Eine wiederholte Impfung schadet dem Tier nicht.

Wie kann das Tier isoliert werden?

Aufgrund der besonderen Umstände wurden die Regeln vereinfacht:

Grundsätzlich sollen die Tiere in der jeweiligen Umgebung bei den vertrauten Personen verbleiben und keinen Kontakt zu anderen Haustieren bzw. anderen Menschen haben.
Niemand muss also befürchten, dass das Veterinäramt die Tiere von "ihren" Menschen trennt.
Aber: Katzen dürfen die Wohnungen, Häuser bzw. Räume nicht verlassen. Hunde dürfen nur angeleint ausgeführt werden.

An wen sollen sich die Tierbesitzer wenden?

Die Tierbesitzer sollen sich an einen praktischen Tierarzt bzw. an das zuständige Veterinäramt wenden. Falls Maßnahmen wie Impfung, Mikrochip-Implantation oder das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises erforderlich sind, und der Tierbesitzer nicht für die Kosten aufkommen kann, wird der Landkreis Teltow-Fläming die Kosten übernehmen. Die Abrechnung findet dann zwischen dem praktischen Tierarzt/der praktischen Tierärztin und dem Landkreis statt, die darüber und die notwendigen Abrechnungsformalitäten informiert wurden.

Können die Haustiere auch in den Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht werden?

Das ist jetzt und auch zukünftig leider nicht möglich.

Wo gibt es Informationen auf Ukrainisch oder Russisch?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat Informationen im Internet veröffentlicht:

В’їзд з домашніми тваринами з України – тимчасово спрощені умови

Въезд из Украины с домашними животными — временно упрощенные условия

Sie haben weitere Fragen?

Sollten andere Tiere mitgereist oder Fragen offen geblieben sein, erreichen Sie das Veterinäramt unter 03371 608 2200 oder per E-Mail an veterinaeramt@teltow-flaeming.de.
Leider sprechen die Beschäftigten kein Ukrainisch. Bisher konnten jedoch trotz der Sprachbarriere alle Probleme gelöst werden.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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