Zwölf Rettungswachen, rund 300 Beschäftigte, Dienst rund um die Uhr zum Wohle der Menschen im Landkreis – das und vieles mehr steht hinter dem Rettungsdienst Teltow-Fläming. Wie ist er organisiert? Woher bekommt er das Geld? Welche gesetzlichen Vorgaben muss er einhalten? Wie entstehen Kosten? Welchen Handlungsspielraum hat die Verwaltung – und welchen nicht? Dazu die nachfolgenden Informationen.
Der bodengebundene Rettungsdienst ist in Brandenburg eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) und die Landesrettungsdienstplanverordnung (LRDPV). Sie legen fest, welche Aufgaben der Rettungsdienst erfüllt, wie der Rettungsdienstbereich zu planen ist und welche Qualitätsstandards – z. B. zur Eintreffzeit des Rettungsmittels – einzuhalten sind.
Der Landkreis Teltow-Fläming ist damit Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Die rettungsdienstlichen Leistungen werden im Auftrag des Landkreises durch die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH als Leistungserbringer nach § 10 BbgRettG erbracht.
Der Rettungsdienst dient der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er soll sicherstellen, dass Menschen in medizinischen Notlagen schnell und qualifiziert Hilfe erhalten. Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere:
Der Rettungsdienst arbeitet eng mit der integrierten Regionalleitstelle, den Feuerwehren, dem Katastrophenschutz, den Krankenhäusern und anderen Partnern im Hilfeleistungssystem zusammen.
Das Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming bildet einen eigenen Rettungsdienstbereich mit einer entsprechenden Planung. Darin wird u. a. festgelegt, wo Rettungswachen und Notarztstandorte eingerichtet werden, wie viele Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge vorzuhalten sind und welche personelle und technische Ausstattung erforderlich ist.
Zentrales Ziel dieser Planung ist die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hilfsfrist. Sie besagt, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort im Jahresdurchschnitt in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 15 Minuten erreicht werden soll. Gerechnet wird vom Eingang des Notrufs in der Leitstelle, beginnend mit der Einsatzentscheidung.
Im Jahr 2024 lag die Hilfsfristerfüllung im Landkreis Teltow-Fläming bei 90,92 Prozent. Damit wird deutlich, dass der Rettungsdienst bereits einen hohen Versorgungsgrad erreicht, gleichzeitig aber weiter an der Verbesserung der Eintreffzeiten gearbeitet werden muss.
Die Kosten des Rettungsdienstes ergeben sich im Wesentlichen aus vier Bereichen:
Im Landkreis Teltow-Fläming werden die rettungsdienstlichen Leistungen durch die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH als Leistungserbringer nach § 10 BbgRettG erbracht. Der Leistungserbringer ist an die Vorgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Bereich Verwaltungen (TVöD-V/VKA) gebunden. Damit wird sichergestellt, dass Tariflöhne gezahlt und die Beschäftigten auf Basis eines Flächentarifvertrages angemessen vergütet werden.
Zu den Personalkosten zählen insbesondere die Vergütung des medizinischen Personals in den Rettungswachen (z. B. Notfall- und Rettungssanitäter/-innen) ) sowie weiterer Funktionen, z. B. der Ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes. Die Personalkosten folgen den tariflichen Entwicklungen und können von der Verwaltung nur in engen rechtlichen Grenzen beeinflusst werden. Das gilt gleichermaßen für die Personalkosten der Notärztinnen und Notärzte.
Investive Kosten entstehen unter anderem durch den Neubau, die Erweiterung und die Instandhaltung von Rettungswachen, die Beschaffung und Erneuerung von Rettungsfahrzeugen sowie die Anschaffung von Medizintechnik und IT-Systemen. Diese Beschaffungen erfolgen regelmäßig im Rahmen vergaberechtlich vorgeschriebener Verfahren. Der Landkreis ist hierbei an rechtliche Vorgaben und den Grundsatz der wirtschaftlichen Mittelverwendung gebunden.
Zu den laufenden Betriebskosten gehören insbesondere Energie- und Unterhaltungskosten für die Gebäude, Wartung und Reparatur der Fahrzeuge und Medizintechnik, Verbrauchsmaterialien, persönliche Schutzausrüstung, Kraftstoffe sowie Kosten für IT und den Betrieb der Leitstelle in Brandenburg an der Havel. Diese Kosten orientieren sich an der allgemeinen Marktentwicklung, etwa bei Baupreisen, Energie oder medizinischen Produkten. Kalkulatorische Kosten sind spiegelbildlich die investiven Kosten, die durch Abschreibungssätze im Rahmen der Betriebskosten dargestellt werden.
Die Anzahl der Einsätze wird maßgeblich durch das gesamte Gesundheitssystem und das Verhalten der Bevölkerung beeinflusst – etwa durch die Erreichbarkeit von Arztpraxen, die Inanspruchnahme von Notaufnahmen oder das Nutzungsverhalten des Notrufs 112. Steigen die Einsatzzahlen, müssen zur Einhaltung der Hilfsfrist Maßnahmen getroffen werden, mehr Fahrzeuge oder zusätzliche Dienstzeiten. Der Landkreis reagiert damit auf die in den vergangenen Jahren zugenommenen Einsatzfälle, verursacht sie aber nicht selbst.
Zur Finanzierung des Rettungsdienstes sind die Träger nach dem BbgRettG berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben. Für den bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming werden die Gebührensätze durch eine Gebührensatzung des Kreistages festgelegt.
Grundlage für die Ermittlung der Gebührensätze ist eine mit den Krankenkassen abgestimmte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie ist an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung auszurichten. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken, aber nicht übersteigen (Kostendeckungsprinzip). Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen sind in den folgenden Kalkulationszeiträumen auszugleichen.
In die Gebührenkalkulation fließen die gesetzlich definierten Kostenarten ein. Dazu gehören unter anderem investive Kosten, Betriebskosten, Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze, Personalkosten sowie die Kosten der Ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes. In der Praxis erfolgt die Abrechnung bei gesetzlich Krankenversicherten in der Regel direkt zwischen dem Rettungsdienstträger und den Krankenkassen auf Basis der festgelegten Gebührensätze.
Der Landkreis und die von ihm beauftragten Organisationen handeln innerhalb eines klar definierten gesetzlichen Rahmens. Dies bedeutet:
Beeinflussbar sind insbesondere:
Nicht oder nur sehr begrenzt beeinflussbar sind hingegen:
Damit wird deutlich: Die Verwaltung kann innerhalb dieses Rahmens Strukturen optimieren und Prozesse verbessern. Sie kann aber weder die gesetzlichen Mindeststandards unterschreiten noch nach Belieben Kosten reduzieren. Im Gegenteil: Unter Punkt 3 wird deutlich, dass die Nichteinhaltung der Hilfsfrist den Aufgabenträger verpflichtet, neben Struktur- und Prozessoptimierungen zusätzliche Investitionen und Ausgaben vorzunehmen, um den gesetzlichen Auftrag einer 95-prozentigen Hilfsfristerfüllung zu erreichen. Damit wird klar: Der Rettungsdienst wird teurer, weil Strukturen ausgebaut werden müssen, damit Menschen im Notfall schnellstmöglich Hilfe erhalten.
Der Landkreis Teltow-Fläming legt Wert auf Transparenz bei der Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes. Diese Seite wird schrittweise weiterentwickelt. Geplant ist unter anderem, ausgewählte Inhalte des Rettungsdienstbereichsplans, Hinweise auf Satzungen und Beschlüsse sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Gebühren und Finanzierung bereitzustellen.
Mit Fragen zur Organisation oder Finanzierung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming kann man sich gern an die Verwaltung wenden.
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 0
03371 608 9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Zinnaer Str. 28a-32
14943 Luckenwalde
03371 608 3200
https://rettungsdienst-tf.de
info@rd.teltow-flaeming.de
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle