Rechtsamt

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Beschreibung

Das Rechtsamt - A 30 - besteht aus drei Teilbereichen: dem „klassischen“ Bereich „Rechtsangelegenheiten“, dem „Beteiligungsmanagement“ sowie dem Bereich „Grundstücksverkehrsgenehmigungen/Bestellung gesetzlicher Vertreter.

Rechtsangelegenheiten

In Rechtsangelegenheiten berät das Rechtsamt alle Bereiche der Kreisverwaltung, soweit es sich um rechtlich schwierige oder um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Die Prozessführung des Rechtsamtes umfasst die Vertretung des Landkreises Teltow-Fläming schwerpunktmäßig in Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten und den Sozialgerichten. Im Regelfall ist das Verwaltungsgericht in Potsdam bzw. das Sozialgericht in Potsdam in der ersten Instanz zuständig. Berufungsinstanzen sind das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin und das Landessozialgericht in Potsdam. Die Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten werden regelmäßig ebenfalls vom Rechtsamt geführt.

Beteiligungsmanagement

Die Brandenburger Kommunalverfassung sieht die Einrichtung einer Stelle zur Steuerung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen vor (§ 98 BbgKVerf). Für die im Landkreis bestehenden kommunalen Gesellschaften besteht dafür der Bereich „Beteiligungsmanagement“. Das Beteiligungsmanagement arbeitet eng mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der kreislichen Unternehmen zusammen und bereitet für die Landrätin und die Vertreterinnen und Vertreter die Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungen vor. Das Beteiligungsmanagement hat u. a. die Aufgabe, die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages in den Organen der kommunalen Unternehmen in Angelegenheiten von grundsätzlicher rechtlicher oder finanzieller Bedeutung zu betreuen, zu unterstützen und zu beraten sowie deren Qualifizierung und Weiterbildung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen zu gewährleisten.

Grundstücksverkehrsgenehmigungen/Bestellung gesetzlicher Vertreter

Nach Schließung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) im Jahre 2005 wurde die weitere Bearbeitung der vermögenrechtlichen Restitutionsanträge nebst Entschädigungsanträgen aus der Zuständigkeit des Landkreises Teltow-Fläming an andere Landkreise abgegeben. Dennoch verblieben Aufgaben aus dem Bereich des Vermögensgesetzes und damit zusammenhängende Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Landkreises. Diese werden vom Bereich „GVO / gesetzliche Vertreterbestellungen“ bearbeitet. Dieser ist zuständig für:

  • • Prüfung und Bescheinigung hinsichtlich der Restitutionsbelastungen von Immobilien, die sog. Erteilung von Negativattesten
  • • Prüfung und Erteilung von Genehmigungen nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) für Grundstücksgeschäfte
  • • Prüfung und Entscheidung über die Anträge auf Bestellung bzw. Abberufung von gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertretern zur Sicherstellung der Rechte von unbekannten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie deren Rechtsnachfolgern auf der Grundlage von § 11b VermG und Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB
  • Beratung und Aufsicht über die Tätigkeit der bestellten gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter
  • • Genehmigung von Rechtsgeschäften (u.a. Grundstücksverkäufen sowie Grundstücksbelastungen) im Rahmen der gesetzlichen Vertreterbestellung

Wo wir leider nicht helfen können

Eine rechtliche Beratung und Vertretung von Bürgerinnen und Bürgern, von Institutionen, von Einrichtungen u. ä. außerhalb der Landkreisverwaltung durch die Juristinnen und Juristen des Rechtsamtes findet nicht statt. Denn nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dürfen Behörden nur im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches Rechtsberatung vornehmen.

Für den Fall, dass sich Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr setzen und dafür Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie sich an die Vertreterinnen und Vertreter der rechtsberatenden Berufe, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder auch ggf. zugelassene Beraterinnen und Berater wenden. Ferner besteht die Möglichkeit, sich bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte Luckenwalde und Zossen über Beratungshilfen zu informieren.

Weiterführende Informationen

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Ansprechpartner

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)