möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Das Rechtsamt - A 30 - besteht aus drei Teilbereichen: dem klassischen Bereich Rechtsangelegenheiten, dem Beteiligungsmanagement sowie dem Bereich Grundstücksverkehrsgenehmigungen/Bestellung gesetzlicher Vertreter.
In Rechtsangelegenheiten berät das Rechtsamt alle Bereiche der Kreisverwaltung, soweit es sich um rechtlich schwierige oder um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Die Prozessführung des Rechtsamtes umfasst die Vertretung des Landkreises Teltow-Fläming schwerpunktmäßig in Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten und den Sozialgerichten. Im Regelfall ist das Verwaltungsgericht in Potsdam bzw. das Sozialgericht in Potsdam in der ersten Instanz zuständig. Berufungsinstanzen sind das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin und das Landessozialgericht in Potsdam. Die Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten werden regelmäßig ebenfalls vom Rechtsamt geführt.
Die Brandenburger Kommunalverfassung sieht die Einrichtung einer Stelle zur Steuerung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen vor (§ 98 BbgKVerf). Für die im Landkreis bestehenden kommunalen Gesellschaften besteht dafür der Bereich Beteiligungsmanagement. Das Beteiligungsmanagement arbeitet eng mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der kreislichen Unternehmen zusammen und bereitet für die Landrätin und die Vertreterinnen und Vertreter die Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungen vor. Das Beteiligungsmanagement hat u. a. die Aufgabe, die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages in den Organen der kommunalen Unternehmen in Angelegenheiten von grundsätzlicher rechtlicher oder finanzieller Bedeutung zu betreuen, zu unterstützen und zu beraten sowie deren Qualifizierung und Weiterbildung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen zu gewährleisten.
Nach Schließung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) im Jahre 2005 wurde die weitere Bearbeitung der vermögenrechtlichen Restitutionsanträge nebst Entschädigungsanträgen aus der Zuständigkeit des Landkreises Teltow-Fläming an andere Landkreise abgegeben. Dennoch verblieben Aufgaben aus dem Bereich des Vermögensgesetzes und damit zusammenhängende Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Landkreises. Diese werden vom Bereich GVO / gesetzliche Vertreterbestellungen bearbeitet. Dieser ist zuständig für:
Die zentrale Vergabestelle des Landkreises Teltow-Fläming ist verantwortlich für die Beschaffung der notwendigen Materialien sowie der externen Dienst-, Werk- und Lieferleistungen, die für den täglichen Betrieb der Kreisverwaltung benötigt werden.
Unser Ziel ist es, eine lösungsorientierte und nachhaltige Beschaffung zu gewährleisten, die alle technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Um dies zu erreichen, werden die Beschaffungsprozesse in der Kreisverwaltung kontinuierlich optimiert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. So wird sichergestellt, dass die Prozesse transparent, rechtssicher und im Interesse des Landkreises ablaufen.
Eine rechtliche Beratung und Vertretung von Bürgerinnen und Bürgern, von Institutionen, von Einrichtungen u. ä. außerhalb der Landkreisverwaltung durch die Juristinnen und Juristen des Rechtsamtes findet nicht statt. Denn nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dürfen Behörden nur im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches Rechtsberatung vornehmen.
Für den Fall, dass sich Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr setzen und dafür Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie sich an die Vertreterinnen und Vertreter der rechtsberatenden Berufe, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder auch ggf. zugelassene Beraterinnen und Berater wenden. Ferner besteht die Möglichkeit, sich bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte Luckenwalde und Zossen über Beratungshilfen zu informieren.
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle