Frau Mandy Schröter
Zentrale Dienste
Leiterin Erhebungsstelle Zensus 2022
Zensus 2022 – Landkreis Teltow-Fläming, Erhebungsstelle Luckenwalde
Mauerstraße 13 B
14943 Luckenwalde
Zensus 2022
Mo. 9 bis 12 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Mi. 9 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Zur Erfassung der gegenwärtigen Einwohnerzahlen wird in ganz Europa, so auch in Deutschland 2022, erneut eine Volkszählung (Zensus) durchgeführt.
Für den Zensus 2022 werden vor allem Daten der Verwaltungsregister verwendet. Die Mehrzahl der Einwohner*innen Deutschlands muss keine Auskünfte geben. Ergänzt wird diese "registergestützte" Volkszählung um stichprobenartige Befragungen. Hierfür werden rund 10 Prozent aller Haushalte aufgesucht. Sie sind zur Beantwortung der Fragen gesetzlich verpflichtet. Vor Ort befragt werden auch alle Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeheime oder Übergangswohnheime für Geflüchtete und Asylbewerber*innen.
Der letzte Zensus fand 2011 statt. Die aktuelle Volkszählung musste pandemiebedingt um ein Jahr verschoben werden.
Dadurch wird ermittelt, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Die Daten dienen einer Vielzahl wirtschaftlicher sowie politischer Entscheidungen. Sie sind für den Bund, die Länder und Gemeinden unverzichtbar. Neben den Bevölkerungszahlen werden Wohnungen und (Wohn-)gebäude – hier auch Gemeinschaftsunterkünfte, Pflegeheime u. ä. – erfasst. So kann z. B. festgestellt werden, wo Bedarf besteht und wo Planungen und Entscheidungen angepasst werden müssen.
Darüber hinaus sind die amtlichen Einwohnerzahl elementares Kriterium für die Einteilung von Wahlkreisen. Sie sind zudem die Grundlage für die Berechnung des Länderfinanz- und kommunalen Finanzausgleichs. Daher muss eine „Inventur“ der Bevölkerungszahl regelmäßig erfolgen.
Die Bevölkerungszählung in Deutschland erfolgt auf der Basis der Verwaltungsregister. Sie wird von Stichproben ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert. Dabei arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen.
Es wird stichprobenartig nur ein kleiner Teil der Bevölkerung – ca. 10 Prozent – direkt befragt. Die für die so genannte "Haushaltsbefragung" zufällig ausgewählten Haushalte sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben. Ferner erfolgt eine weitere Befragung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen. Da es dort eine relativ hohe Fluktuation gibt und nicht alle Bewohner*innen ihren Meldepflichten korrekt nachkommen, ist in diesen Fällen von einer erhöhten Anzahl veralteter beziehungsweise unvollständiger Angaben und Daten in den Registern auszugehen. daher findet in den Gemeinschaftseinrichtungen eine so genannte Vollerhebung statt. Dabei werden Informationen zu allen Bewohner*innen erfasst.
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle