Gewässerschau

Zuständig

Beschreibung

Oberirdische Gewässer sind, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässer- und Deichunterhaltung und Nutzung geboten ist, durch die Wasserbehörde zu schauen. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer ordnungsgemäß unterhalten ist. Dies geschieht in der Praxis in Verbindung mit den Schauen, welche die Gewässerunterhaltungs- beziehungsweise Wasser- und Bodenverbände selbst durchführen.

Hinweise

Den zur Unterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Nutzung des Gewässers Berechtigten, dem Landesamt für Umwelt (LfU), der Katastrophenschutzbehörde, den Fischereiausübungsberechtigten, der Unteren Fischerei- sowie Naturschutzbehörde und bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde ist Gelegenheit zur Teilnahme und Äußerung zu geben.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 111 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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