Brand- und Katastrophenschutz

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Waldbrände, Starkregen, Stromausfälle, aber auch Verkehrsunfälle mit vielen Verletzten – all das sind Situationen, die sich zu Großschadenslagen mit Gefahr für Menschen, Natur, Güter oder Lieferketten auswirken können.

Der Landkreis Teltow-Fläming und die Städte und Gemeinden kümmern sich gemeinsam um Vorsorge und Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall. Dabei stützen sie sich auch auf ehrenamtliche Strukturen wie THW (Technisches Hilfswerk), DRK (Deutsches Rotes Kreuz) und DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft). Nicht zuletzt sind aber alle Einwohner*innen des Landkreises aufgerufen, gemeinsam mit Familie, Freunden und Nachbarschaft vorzusorgen.

Die folgenden Seiten sollen dabei helfen. Weitere spezifische Informationen für Teltow-Fläming werden sukzessive ergänzt.

Großschadenslage oder Katastrophe?

Die Begriffe werden gern verwechselt. Die Definition einer Schadenssituation hat allerdings großen Einfluss auf ihre Bekämpfung.

Eine Großschadenslage ist durch ein Großschadensereignis hervorgerufene Situation. Ein Großschadensereignis ist ein Ereignis mit einer großen Anzahl von Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden unterhalb der Schwelle zur Katastrophe.

Beispiel für eine Großschadenslage:

  • Verkehrsunfälle mit vielen Beteiligten
  • Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten
  • Flugzeugabsturz
  • Großfeuer usw.

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.

Im Land Brandenburg sind die Zuständigkeiten und die Übernahme der Kosten gesetzlich geregelt:

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)

Nachhaltigkeit

Kiefernwald | Foto: LFB

300 Jahre Nachhaltigkeit

Eine Ausstellung des Landesbetriebs Forst Brandenburg ist vom 5. bis 21. November 2013 im Foyer des Kreishauses zu sehen. Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung unfasst zehn Tafeln zum Thema Nachhaltigkeit. Außerdem werden 15 Gemälde präsentiert, die von fünf Mitarbeitern des Landesforstbetriebs geschaffen worden sind. Diese haben sich ebenfalls mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt und es bildhaft umgesetzt.

Eröffnung am 5. November

Kornelia Wehlan, Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming, und Hubertus Kraut, Direktor des Landesbetriebs Forst Brandenburg, eröffnen die Ausstellung am 5. November umd 12.30 Uhr.

Zur Eröffnung werden außerdem Kreistagsabgeordnete, Vertreter der Wirtschaft, Vorstandsmitglieder der Lokalen Aktionsgruppe „Rund um die Flaeming-Skate“ e. V. und weitere Interessierte erwartet.

Handlungsprinzip der Forstwirtschaft

Die Exposition besteht aus zehn aufeinander aufbauenden Tafeln zur Nachhaltigkeit. Dafür wurde das Wort wurde in seine einzelnen Buchstaben zerlegt und thematisch untersetzt. So kann man sich ein umfassendes Bild machen – von N wie „Nachhaltigkeit …“ bis G wie „Guten Waldspaziergang!“.

Anlass der Ausstellung ist das Jubiläumsjahr „300 Jahre Nachhaltigkeit“. Der Begriff der Nachhaltigkeit wurde 1713 vom sächsischen Oberberghauptmann Carl von Carlowitz geprägt. Für die Forstwirtschaft in Deutschland sind die Grundsätze der Nachhaltigkeit oberstes Handlungsprinzip.

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)