Anglerprüfung
Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am Donnerstag, dem 21. Februar 2019 statt. Sie beginnt um 18 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde.
Zwei Stunden sind für die Beantwortung der Prüfungsfragen vorgesehen.
Voraussetzung für den Fischereischein
Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt; Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden.
Man benötigt den Fischereischein auch, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte.
Antrag, Kosten, Ansprechpartner
Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der Unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro.
Die Anträge sind in der Unteren Fischereibehörde oder unter dem unten angeführten Link auf der Homepage des Landkreises erhältlich.
Die Fischereibehörde erreichen Sie unter der Telefonnummer 03371 608 2114 oder per E-Mail ordnungsamt@teltow-flaeming.de.
Kontakt
Landkreis Teltow-Fläming
- Structure
- Ordnung und Sicherheit
- Anschrift
- Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde - Telefon
- (03371) 608-2110
- Telefax
- (03371) 608-9020
- Website
- www.teltow-flaeming.de
- siehe auch "Was erledige ich wo?"
Sprechzeiten
- Sprechzeiten
-
Mo. 9 bis 12 und
13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und
13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und
13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Am 31. Mai, 4. Oktober und 23. Dezember 2019 ist die Kreisverwaltung für Publikumsverkehr geschlossen (Brückentage).