Formulare für Geflügelhalter
Wer Geflügel hält, hat dies dem Sachgebiet Veterinärwesen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung anzuzeigen. Zusätzlich ist gemäß § 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen
oder im Freien gehalten wird. Wer sein Geflügel bereits gemeldet hat, muss die Meldung nicht wiederholen.
Kontakt
Landkreis Teltow-Fläming
- Structure
- Veterinärwesen
- Anschrift
- Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde - Telefon
- (03371) 608-2211
- Telefax
- (03371) 608-9040
- Website
- www.teltow-flaeming.de
- veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
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Di. 9 bis 12 und
13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und
13 bis 17.30 Uhr
24./31.12. geschlossen
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