Luckenwalde: Kindertagesbetreuung

Prüfung des Rechtsanspruchs und Kostenübernahme für Luckenwalder Kinder durch Landkreis

Seit dem 1. Januar 2024 nimmt das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming wieder folgende Aufgaben für in Luckenwalde wohnhafte Kinder wahr:

  • Prüfung und Feststellung des Betreuungsumfanges in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflegestelle
  • Bescheinigung der Kostenübernahme sowie die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung im Land Berlin
  • Bescheinigung der Kostenübernahme für die Betreuung in einem anderen Landkreis

Feststellung des Rechtsanspruchs

Der Landkreis Teltow-Fläming übernimmt seit dem 1. Januar 2024 die Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung für in der Stadt Luckenwalde wohnhafte Kinder. sofern mehr Betreuungszeit gewünscht ist, als der gesetzliche Mindestanspruch vorsieht.

Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Mindestanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung von 30 Stunden in der Woche.
Für Kinder im Grundschulalter umfasst dieser Anspruch in einer Horteinrichtung 20 Wochenstunden.

Wird für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein höherer Betreuungsumfang als der gesetzlich festgelegte Mindestanspruch in einer Kindertageseinrichtung benötigt (erweiterter Rechtsanspruch), ist dies zu beantragen und vom Jugendamt zu bescheiden.
Die Zuständigkeit oblag bisher der Stadt Luckenwalde. Die von ihr ausgestellten Rechtsanspruchsbescheide für einen höheren Betreuungsumfang in einer Kindertageseinrichtung haben weiterhin Bestand. Es ist keine erneute Feststellung des erweiterten Betreuungsumfanges erforderlich.
Neuanträge, Folge- sowie Änderungsanträge sind ab dem 01.01.2024 an den Landkreis Teltow-Fläming unter folgender Anschrift zu richten:

Landkreis Teltow-Fläming
Jugendamt
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Wird kein erweiterter Betreuungsumfang benötigt, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden!

Für die sichere Übertragung kann das Kontaktformular Kindertagesbetreuung genutzt werden, das hier zu finden ist:

Die Antragsformulare hierfür finden Sie auf der Internetseite des Landkreises:

Kita-Platz-Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung für einen Platz in einer Kindertagesstätte muss weiterhin bei den jeweiligen Trägern in der Stadt Luckenwalde erfolgen. Sie geben Auskunft, wo ein Platz zur Verfügung steht. Der Betreuungsvertrag wird mit dem Träger abgeschlossen.

Kindertagesbetreuung und Elterngeld

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)