Kindertagesbetreuung, Beratung zum Rechtsanspruch

Zuständig

Beschreibung

Allgemein
Ein gültiger Rechtsanspruch ist die Voraussetzung für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Der gesetzliche Mindestanspruch gilt für Kinder ab einem Jahr für eine Betreuungszeit von bis zu 30 Wochenstunden (Kindertagespflege, Krippe, Kita) bzw. von bis zu 20 Wochenstunden (Hort).
Wird kein erweiterter Betreuungsumfang benötigt, ist kein gesonderter Antrag zu stellen.
Wird ein erweiterter Betreuungsumfang benötigt, ist dies wie folgt zu beantragen:

Rechtsanspruchsprüfung Kindertagesbetreuung
Für die Antragsbearbeitung auf Feststellung des Rechtsanspruches für die Kindertagesbetreuung (Kindertagespflege, Kita und Hort) ist in der Regel die jeweilige Wohnortkommune zuständig.

Für in Blankenfelde-Mahlow wohnhafte Kinder ist das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming zuständig
Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Unterlagen an den Landkreis Teltow-Fläming, Kindertagesbetreuung und Elterngeld, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde zu senden.

Elternbeitragsberechnung
Die Elternbeitragsberechnung obliegt dem jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung.
Für in Blankenfelde-Mahlow wohnhafte und im Land Berlin betreute Kinder, übernimmt der Landkreis Teltow-Fläming die Berechnung des Elternbeitrages auf Grundlage der Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung.

Kostenübernahmeerklärung
Für in Berlin wohnhafte und in Blankenfelde-Mahlow betreute Kinder benötigt der Landkreis Teltow-Fläming eine Kostenübernahmeerklärung des Landes Berlin (Anlage 2b – Jugendamt in Berlin).

Rechtliche Grundlagen

§ 1 KitaG

Ansprechpersonen

Frau L. Prüfert
Sachbearbeiterin Finanzierung Kindertagesbetreuung
Zimmer: A7.0.07

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3460 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)