Abfall

Zuständig

Beschreibung

Abfälle sind alle bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Man unterscheidet Abfall zur Beseitigung und Abfall zur Verwertung.
Der sinnverwandte Begriff Müll wurde ursprünglich für Kehricht und trockene Abfälle verwandt.
Unabhängig vom Entsorgungsverfahren (Verwertung oder Beseitigung) ist zu klären, ob es sich um "gefährlichen Abfall" handelt (siehe Dienstleistung Sonderabfall).

Hinweise

Oberster Grundsatz der Kreislaufwirtschaft ist es, Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit. In zweiter Linie sind Abfälle stofflich oder energetisch zu verwerten.

Bitte beachten Sie

Abfälle, die nicht verwertet werden, sind ordnungsgemäß und schadlos zu beseitigen.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Seite 212) in der zur Zeit gültigen Fassung

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10. Dezember 2001 in der zur Zeit gültigen Fassung

Links

Ansprechpersonen

Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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Freitag, 4. Oktober 2024
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