Kindertagesbetreuung

Zuständig

Beschreibung

Von zentraler Bedeutung für berufstätige Eltern ist eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung.

Im Land Brandenburg haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr (nach dem ersten Geburtstag) bis zur Einschulung in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf mindestens sechs Stunden Betreuung in einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflegestelle. Für Kinder im Grundschulalter bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe umfasst dieser Anspruch mindestens vier Stunden. Wenn es die familiäre Situation erfordert, besteht auch die Möglichkeit längere Betreuungszeiten in Anspruch zu nehmen.

Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben ebenfalls einen Rechtsanspruch, wenn die familiäre Situation Tagesbetreuung erforderlich macht.

Hinweise

Wahl der Kita bzw. Tagespflegestelle:
Grundsätzlich haben die Eltern ein Wahlrecht, in welche Einrichtung bzw. in welche Tagespflegestelle sie ihr Kind bringen möchten. Dieses Wahlrecht kann an Grenzen stoßen, wenn in der gewünschten Einrichtung die entsprechenden Plätze nicht vorhanden sind oder diese Betreuung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wenden Sie sich mit diesem Wunsch bitte an Ihre Wohnortgemeinde.

Bitte beachten Sie

Kosten der Kinderbetreuung:
Die Eltern beteiligen sich lt. Kita-Gesetz mit den Elternbeiträgen an den Betriebskosten der Kita oder Kindertagespflegestelle und zahlen ein Essengeld für das Mittagessen. Die Elternbeiträge müssen sozialverträglich gestaltet und nach dem Elterneinkommen, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Betreuungsumfang gestaffelt werden.
Betreuungskosten, die während der Teilnahme an einer Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Notwendige Unterlagen

Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung.

Ansprechpersonen

Herr B. Petzhold
Sachgebietsleiter
Zimmer: A7.0.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3410 03371 608 9005

Frau V. Wäldchen
Sachbearbeiterin Finanzierung Kindertagesbetreuung
Zimmer: A7.0.16

03371 608 3561 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)