Die Kulturförderung verfolgt nach dem Leitbild des Landkreises folgende Ziele:
Das verbindet sich mit dem Grundsatz, ein attraktives, vielseitiges, innovatives und kreatives Kultur- und Kunstangebot im Landkreis zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Zur Erreichung der Ziele können Projekte, Veranstaltungen und kulturelle Vorhaben gefördert werden.
Berücksichtigung finden insbesondere solche Projekte, die das kulturelle Leben im Landkreis bereichern, öffentliches Interesse erwarten lassen und den Landkreis nach außen repräsentieren.
Für die Gewährung finanzieller Zuschüsse sind Eigenmittel des Antragstellers/der Antragstellerin in Höhe von mindestens zehn Prozent erforderlich. Für die Bemessung des Eigenanteils können auch selbst erbrachte Leistungen und zur Verfügung gestelltes Material angerechnet werden. Eine Projektförderung durch den Landkreis ist maximal bis zu fünfzig Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens möglich.
Über die Fördermöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler und zu Kulturprojekten informiert Sie der*die zuständige Sachbearbeiter*in.
Herr T. Haetge
Sachbearbeiter Kultur
Zimmer: C3.0.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3600 03371 608 9070 kultur@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle