Der Lebensmittelüberwachung des Landkreises Teltow-Fläming unterliegen alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, wie z. B. Gaststätten, Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Bäckereien und Selbstvermarkter.
Zur Lebensmittelüberwachung zählt auch die Fleischhygieneüberwachung. Dieser unterliegen alle Metzgereien, Schlachthöfe, Selbstvermarkter und Primärproduzenten (z. B. Getreideanbauer, Halter von Masttieren).
Die Betriebe werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Hierbei werden auch Proben gezogen, die im Landeslabor Brandenburg untersucht werden.
Rechtsverstöße werden in Form von Belehrungen, gebührenpflichtigen Nachkontrollen, Verwarngeldern, Bußgeldern, Verfügungen und Strafanzeigen gemaßregelt.
keine
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV
Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV
VO (EG) Nr. 852/2004
VO (EG) Nr. 853/2004
keine
Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2220 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle