Lebensmittelüberwachung

Zuständig

Beschreibung

Der Lebensmittelüberwachung des Landkreises Teltow-Fläming unterliegen alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, wie z. B. Gaststätten, Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Bäckereien und Selbstvermarkter.

Zur Lebensmittelüberwachung zählt auch die Fleischhygieneüberwachung. Dieser unterliegen alle Metzgereien, Schlachthöfe, Selbstvermarkter und Primärproduzenten (z. B. Getreideanbauer, Halter von Masttieren).

Hinweise

Die Betriebe werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Hierbei werden auch Proben gezogen, die im Landeslabor Brandenburg untersucht werden.

Bitte beachten Sie

Rechtsverstöße werden in Form von Belehrungen, gebührenpflichtigen Nachkontrollen, Verwarngeldern, Bußgeldern, Verfügungen und Strafanzeigen gemaßregelt.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV
Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV
VO (EG) Nr. 852/2004
VO (EG) Nr. 853/2004

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)