Oberirdische Gewässer sind, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässer- und Deichunterhaltung und Nutzung geboten ist, durch die Wasserbehörde zu schauen. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer ordnungsgemäß unterhalten ist. Dies geschieht in der Praxis in Verbindung mit den Schauen, welche die Gewässerunterhaltungs- beziehungsweise Wasser- und Bodenverbände selbst durchführen.
Den zur Unterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Nutzung des Gewässers Berechtigten, dem Landesamt für Umwelt (LfU), der Katastrophenschutzbehörde, den Fischereiausübungsberechtigten, der Unteren Fischerei- sowie Naturschutzbehörde und bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde ist Gelegenheit zur Teilnahme und Äußerung zu geben.
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§ 111 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
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Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2611 03371 608 9170 frank.vogel@teltow-flaeming.de
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
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Freitag, 4. Oktober 2024
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