Am 1. Januar 2023 hat die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union begonnen. Am 27. März 2023 findet dazu ab 9 Uhr in der Kreisverwaltung eine Informationsveranstaltung statt. Die Landwirtschaftsbetriebe wurden dazu schriftlich eingeladen. Neuantragsteller*innen, die keine Einladung erhalten haben, aber an der Veranstaltung teilnehmen möchten, werden um Anmeldung vorab gebeten:
Frau P. Radschinsky
Agrarförderung
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4711
03371 608 9500
petra.radschinsky@teltow-flaeming.de
Der Fokus der Förderung wird weiterhin auf der Einkommensstützung der Landwirt*innen liegen, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur.
Dabei ruht die EU-Förderung auf zwei Säulen: Die erste Säule bilden insbesondere die Direktzahlungen an Landwirt*innen, die – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden, sowie als zweite Säule gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung.
Neu ist, dass neben der Förderung der Flächenbewirtschaftung auch gekoppelte Einkommensstützungen für die Haltung von Mutterkühen, Mutterschafen und Mutterziegen gewährt werden.
Ebenfalls neu ist dabei die Einführung der sogenannten „Konditionalität“. Das sind allgemeine Grundanforderungen, die alle Landwirtschaftsbetrieb erfüllen müssen, um Agrarförderung zu erhalten. Dies gilt unabhängig davon, welche Bewirtschaftungsweise ausgeübt wird.
Darüber hinaus werden auch Fördermittel für freiwillige Leistungen angeboten, die im Rahmen sogenannter „Öko-Regelungen“ erbracht werden.
Es können landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, ob im Haupt- oder Nebenerwerb mit einer selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche von mindestens 1 Hektar einen Antrag auf Agrarförderung 2023 stellen. Ausnahme bilden hier nur die Tierhalter, bei denen eine Unterschreitung möglich ist.
Es muss sich um einen aktiven Landwirtschaftsbetrieb handeln. Dieser Nachweis kann u. a. durch Vorlage nachfolgender Dokumente erfolgen:
Gefördert werden die Bewirtschaftung von Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen (auch wenn sie ein Agroforstsystem bilden).
Die Anträge können bis zum 15. Mai 2023 eingereicht werden.
Agrarförderung
03371 608 4710
03371 608 9500
landwirtschaftsamt@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle