Grundsteuerreform

Hilfestellung für Grundstückseigentümer

Das Kataster- und Vermessungsamt der Kreisverwaltung erreichen derzeit sehr viele Anfragen zur Grundsteuerreform. Zuständig dafür sind die jedoch Finanzämter.

Viele der Fragen könnten direkt durch Nutzung des „Informationsportales Grundstücksdaten“ der Finanzämter sofort gelöst werden. Hier die wichtigsten Hinweise:

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(Abb. FÄ)

Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass alle Grundstückseigentümer den Finanzämtern zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 (neu: Fristverlängerung bis 31. Januar 2023) die für die Ermittlung der Grundsteuer benötigten Angaben übermitteln. Die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Kommunen werden dann ab 2025 diese auf Basis der neuen Grundsteuerwerte erheben.

Über diesen Link gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite im Internetauftritt der Finanzämter Brandenburgs:
Finanzamt Brandenburg: Grundsteuer

Neben allgemeinen Informationen finden Sie dort eine Telefonnummer für Fragen, den Zugang zu ELSTER und das Informationsportal Grundstücksdaten:
Land Brandenburg: Informationsportal Grundstücksdaten

Hier können Sie über Ihre postalische Adresse (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) oder Ihre Katasteradresse (Gemarkung, Flur, Flurstück) Ihre Grundstücksdaten aufzurufen. Mit einem Klick auf Ihr Grundstück erhalten Sie Informationen und einen Link zur Anzeige der Grundsteuer-Informationen zu Ihrem Grundstück bzw. Flurstück. Ein weiterer Klick auf den Link zur Anzeige der Grundsteuer-Informationen generiert ein Dokument mit Detailinformationen wie Größe, Bodenrichtwert, Gemarkungsnummer usw. zu Ihrem Flurstück. Sie können dieses Dokument abspeichern, ausdrucken und zu Ihren Unterlagen nehmen.

Mit den aufgeführten Informationen können Formulare ausgefüllt und per Post oder auf elektronischem Wege über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.

Ferner können Sie die Bodenrichtwerte über die offiziellen Geoportale aufrufen:
BORIS Brandenburg
Brandenburg Viewer
.

Orientierungswerte für sonstige Flächen finden Sie im Grundstücksmarktbericht:
Gutachterausschuss: Grundstücksmarktbericht TF.

(Erstveröffentlichung 29. Juni 2022)

Finanzamt Luckenwalde

Dr.-Georg-Schaeffler-Str. 2
14943 Luckenwalde

03371 6060
03371 606200

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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