Höhere Bußgelder gegen illegale Abfallablagerungen

Umweltstreife TF entsorgte allein 2019 ca. 42 Tonnen illegal abgelagten Müll

Mit dem neuen Bußgeldkatalog des brandenburgischen Umweltministeriums, der am 7. Mai 2020 in Kraft getreten ist, können Verstöße gegen das Abfall- und Immissionsschutzrecht konsequenter und härter bestraft werden.

Insbesondere sind die Regelbußgelder für die in letzter Zeit verstärkt auftretenden, unzulässigen Abfallentsorgungen in der freien Landschaft, im Wald und in Parkanlagen deutlich angehoben worden.

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt

Dietlind Biesterfeld begrüßt die höheren Strafen für illegale Müllentsorgung. Die Beigeordnete ging im vergangenen Jahr mit der Umwelstreife TF auf Tour, um sich selbst ein Bild zu machen. | Foto: Landkreis TF

Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete und Umweltdezernentin des Landkreises Teltow-Fläming, begrüßt diesen Schritt der Landesregierung ausdrücklich:

Das macht sehr deutlich, dass die illegale Müllentsorgung in Brandenburg nicht als Kavaliersdelikt betrachtet wird. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schätzt Landschaft, Tier- und Pflanzenreichtum in unseren schönen Regionen, so auch wir im Landkreis Teltow-Fläming. Dennoch trifft man immer wieder am Straßenrand, in Hecken und Baumreihen – den sogenannten Knicks – ja, sogar in ausgewiesenen Naturschutzgebieten auf illegal und rücksichtslos entsorgten Bauschutt, Hausrat, Elektrogeräte und vieles mehr."

Umweltstreife TF entsorgte 2019 ca. 42 Tonnen

Allein das Umweltamt des Landkreises musste im vergangenen Jahr mit seiner Umweltstreife ca. 42 Tonnen illegal abgelagerten Haus- und Sperrmüll aus der freien Landschaft einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen.

Hinzu kommen vermehrt Ablagerungen von Bau- und Abbruchabfällen, die in der Regel durch den Einsatz von größerer Technik durch den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband beseitigt werden müssen. Oft handelt es sich dann auch um gefährliche Abfälle (z. B. Asbestplatten, teerhaltige Dachpappe), die die Umwelt in besonderer Weise gefährden. Die Liste ließe sich (leider) endlos fortsetzen.

Biesterfeld weiter: „Mit dem angehobenen Bußgeldkatalog steht uns ein verschärftes Instrumentarium zur Verfügung."

Hinweise sind ausdrücklich erwünscht

Den Verursachern von illegalen Abfallablagerungen gehen im Umweltamt Teltow-Fläming zwei Beschäftigte auf die Spur. Ihre Ermittlungsarbeit fußt oftmals auf den wertvollen und ausdrücklich erwünschten Hinweisen von Augenzeugen, aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern oder den Mitarbeitenden der örtlichen Ordnungsämter.

Informationen dieser Art können dann zur Feststellung der Täter und zu einer Ahndung mit einer Geldbuße führen. Eben diese Bußgelder werden in Zukunft nun noch höher ausfallen.

Bußgeldkatalog gibt dem Umweltamt neuen Rahmen zur Ahnung

Beispielsweise kann nun für achtlos weggeworfene Haus- und Gartenabfälle (bis zu einem Kubikmeter) eine Geldbuße bis zu 500 Euro verhängt werden. Bei Abfallmengen über einem Kubikmeter sind Geldbußen bis zu 2.000 Euro möglich.

Das illegale Ablagern von Bau- und Abbruchabfällen wird bei Abfallmengen bis zu einem Kubikmeter ebenso Geldbußen bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Größere Abfallablagerungen können in diesem Bereich, je nach Schwere des Vergehens, sogar mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Von diesen höheren Bußgeldern erhoffen wir uns eine Signalwirkung gegen die illegale Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum. Das Umweltamt erhält mit diesem Bußgeldkatalog einen neuen Rahmen, um festgestellte Rechtsverstöße im Bereich der Abfallwirtschaft zu verfolgen und zu ahnden“, so Dietlind Biesterfeld.

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