Die Förderung einer nachhaltigen und standortangepassten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen wird im Land Brandenburg fortgeführt. Unter dem Gesichtspunkt für mehr Nachhaltigkeit, Natur- und Klimaschutz werden wieder verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten. So können mit der ELER-Herbstantragstellung für das Antragsjahr 2024 folgende Anträge gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/agrarumwelt-und-klimamassnahmen/
Für folgende Fördergegenstände sind keine Förder- und Erweiterungsanträge zugelassen:
Für das FP 3110 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung) gibt es ab 2024 drei neue Kulissen. Diese können im WebClient in der GIS-Ansicht über die „Legende“ angezeigt werden.
Bei den Bindungen je Kulisse wurden die Auszahlungsbindungen 3xxx benannt. Die Kulissen gelten analog für die Bindungen 2xxx zum Förderantrag/Erweiterungsantrag/Ersetzungsantrag.
Hier gibt es für das Jahr 2024 eine neue Kulisse:
„Feuchtgebiete und Moore“ – Bindung 2141 und 2142 (dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland).
Es wird eine Einzelfallprüfung für die Bindung 2216 „Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland“ eingeführt.
Die Antragssteller*innen müssen einen Bestätigungsvermerk der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) einreichen.
Die zu bewilligenden Einzelfälle beschränken sich auf Ackerflächen, die in einem FFH-Gebiet und/oder in einem Naturschutzgebiet liegen. Die Umwandlung in Grünland muss dem Erhalt bzw. der Verbesserung des Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps dienen, für den Brandenburg eine besondere Verantwortung hat und der nicht in der Kulisse „Feuchtgebiete und Moore“ liegt.
Antragsteller*innen können für den Verpflichtungszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 einen Förderantrag stellen.
Die betreffenden Antragsteller*innen erhalten im 1. Quartal 2024 eine Information, um an einer Naturschutzberatung teilnehmen zu können.
Hinweise zu möglichen Erweiterungs- und Ersetzungsanträgen finden Sie in der Hinweisbroschüre „Erläuterungen und Hinweise“ zum ELER-Antrag 2024.
Der ELER-Antrag (WebClient) kann im Internet unter www.agrarantrag-bb.de aufgerufen werden. Das Antragsverfahren ist wie der Antrag auf Agrarförderung 2023 aufgebaut. Alle Flächen sind in der Anlage 1 – Nutzungsnachweis (ELER) – anzugeben.
Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Seite des LELF. Dort finden Sie z. B. unter dem Abschnitt: „Downloads“ die Kombinationstabelle, die o. g. Hinweisbroschüre, die Nutzcodeliste usw. sowie unter dem Abschnitt „Beiträge – Antrag elektronisch stellen“ Informationen zum neuen Anmeldeverfahren „authega“.
Frau S. Grofe
Agrarförderung
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4712
03371 608 9500
silvia.grofe@teltow-flaeming.de
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
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Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle