Geflüchtete aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis ab sofort online beantragen. Möglich macht dies ein neuer Service der Ausländerbehörde des Landkreises Teltow-Fläming. Er ist - neben weiteren Dienstleistungen - unter dem nachfolgenden Link abrufbar.
Online-Services der Ausländerbehörde Teltow-Fläming
Die Aufenthaltserlaubnis ist nach 90 Tagen Aufenthalt in Deutschland erforderlich. Außerdem ist sie notwendig, wenn man eine Arbeit aufnehmen oder staatliche Unterstützung beantragen will.
Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
03371-608-2130
03371-608-9030
auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Aktuell für registrierte Schutzsuchende aus der Ukraine, möglichst nach Terminvereinbarung oder telefonisch:
Mi. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Alle anderen nur nach Terminvereinbarung!
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle