Pflichtumtausch des Führerscheins

Führerscheinstelle informiert über Prozedur

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Daran erinnert die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes Teltow-Fläming. "Für den Umtausch gibt es zeitlich gestaffelte Fristen", so Nico Patzer, Leiter der Fahrerlaubnisbehörde. "Mit dieser Veröffentlichung wollen wir sichergehen, dass Sie die Frist für die Antragstellung in der Führerscheinbbehörde bzw. in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nicht verpassen!".

Gründe

Mit dem Umtausch sollen alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine durch ein einheitliches Muster ersetzt werden. Die Führerscheine sollen insbesondere den aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen. Mit dem Umtausch erfolgt eine Speicherung der Fahrerlaubnisdaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die zentrale Speicherung soll Missbrauch verhindern und zuständigen Behörden jederzeit einen Zugriff auf die aktuellen Daten gewähren.

Gültigkeit

Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren – und zwar unabhängig von einer möglichen Befristung einzelner Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen. Er ist in diesem Rhythmus gebührenpflichtig zu erneuern. Die Befristung des Führerscheindokumentes erfolgt auf der Vorderseite in der Zeile mit der Ziffer 4b. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild im Führerschein.

Pflichtumtausch gestaffelt ab 2021

Der Pflichtumtausch von Führerscheinen erfolgt gestaffelt. Er begann im Jahr 2021. Papierführerscheine sind dabei als Erstes umzutauschen.

Umtausch von Papierführerscheinen

Die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine werden nach dem Geburtsjahr der Inhaber und Inhaberinnen getauscht.

 

Geburtsjahr der Inhaber*innen

Tag, bis zu dem der Papierführerschein umgetauscht sein muss

1953 bis 1958

bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964

bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970

bis 19. Januar 2024

1971 bis später

bis 19. Januar 2025

vor 1953

bis 19. Januar 2033

Umtausch von EU-Kartenführerscheinen

Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind gestaffelt nach deren Ausstellungsdatum zu tauschen. Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Kartenführerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004

bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007

bis 19. Januar 2028

2008

bis 19. Januar 2029

2009

bis 19. Januar 2030

2010

bis 19. Januar 2031

2011

bis 19. Januar 2032

Antragstellung und Bearbeitung

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins ist rechtzeitig bei der für den aktuellen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Darüber hinaus nehmen die Städte, Gemeinden und das Amt Dahme/Mark die Umtauschanträge entgegen und senden diese zur weiteren Bearbeitung an den Landkreis Teltow-Fläming. Eine Online-Beantragung ist leider noch nicht möglich.

Antragsunterlagen

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • aktueller Führerschein
  • ein biometrisches Passbild (nicht älter als 2 Jahre)
  • sofern vorhanden eine Karteikartenabschrift des Führerscheins oder Nachweiskarte VK30 (bei Inhabern von Papierführerscheinen)
  • Antragsgebühr in Höhe von 25,30 €, gegebenenfalls zuzüglich Zustellungskosten

Antragsformular

Für die Beantragung steht auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming ein Formular zur Verfügung. Sie erhalten es aber auch bei den Städten, Gemeinden und dem Amt Dahme/Mark. In der Fahrerlaubnisbehörde wird der Antrag vor Ort aufgenommen.

Formular zum Download

Bearbeitungszeiten

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten variieren und richten sich nach der Anzahl der Antragseingänge und dem Ausstellungsort des alten Führerscheins. Insbesondere bei Papierführerscheinen, die nicht im Landkreis Teltow-Fläming ausgestellt wurden, kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Führerscheindaten (Karteikartenabschrift oder VK30) werden hierfür zunächst von der ausstellenden Behörde abgefordert.

Verbleib des alten Führerscheins

Auf ausdrücklichen Wunsch kann man nach erfolgter Umschreibung seinen alten Führerschein behalten. Dafür wird das alte Dokument von der Behörde entwertet und zurückgegeben. Anderenfalls wird es vernichtet.

Weitere Informationen

Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist stets ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen. Ist die Umtauschfrist abgelaufen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Ein Umtausch der Führerscheine muss daher bis zu den aufgeführten Fristen abgeschlossen und das neue Dokument im Besitz seines Inhabers oder seiner Inhaberin sein. Fahrzeugführer*innen, die kein gültiges Führerscheindokument vorweisen können, begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Fahrerlaubnis- und Fahrschulwesen

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)