Rettungsdienstgebühren: Wichtiger Meilenstein

Einigung der Landkreise und Krankenkassen - Festbeträge sind vom Tisch

Als einen „wichtigen Meilenstein“ bezeichnet Landrätin Kornelia Wehlan die gestern erzielte Einigung der Landkreise und Krankenkassen in Sachen Rettungsdienstgebühren. Zentraler Bestandteil der jetzt getroffenen Vereinbarung ist eine Regelung zur Aufhebung der bisherigen Festbeträge, die die Kosten für den Rettungsdienst nur zur Hälfte abgebildet hätten. „Ich bin sehr froh darüber, dass wir - wie bisher auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses auch gehandhabt - keine Gebührenbescheide verschicken müssen. Alle, die dringende medizinische Hilfe benötigen, sollen den Notruf 112 ohne Sorgen wählen können“, betont sie. „Dafür haben wir uns in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv eingesetzt.“

Entscheidend bleibe jedoch der Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Gebührensatzung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming. Dabei geht es insbesondere um die Kosten von Fehlfahrten und Fehleinsätzen – also Fälle, in denen die medizinische Versorgung von Patienten vor Ort erfolgt, ohne dass sie anschließend vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert werden müssen. Diese Frage ist gerichtlich zu entscheiden.

Die Gespräche zwischen den acht betroffenen Landkreisen und den Krankenkassenverbänden führten zu einer Verfahrensabsprache, die eine Übergangsfinanzierung im Rettungsdienst bis zum OVG-Urteil regelt. Landrätin Kornelia Wehlan: „Dass die Festbeträge vom Tisch sind, ist ein erster, wichtiger Schritt. Jetzt hoffen wir auf einen positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens.“

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