Rohrteich Jüterbog: Landkreis und Stadt gemeinsam im Einsatz

Klare Aufgabenverteilung – effektives Handeln für den Umweltschutz

Am Rohrteich in Jüterbog wurde am 26. Juni Öl festgestellt – ein Umweltschaden, der sofortiges Handeln erforderte. Feuerwehr, Stadtverwaltung, Anglerverein und der Landkreis Teltow-Fläming haben schnell zusammengewirkt, um das Gewässer zu retten und Folgeschäden zu verhindern.

Wer tut was – verständlich erklärt

Stadt Jüterbog

Als Eigentümerin des Rohrteichs ist die Stadt Jüterbog rechtlich verpflichtet, Teich und Ufer zu pflegen, zu reinigen und im Schadensfall zu sanieren (§ 6 WHG i. V. m. § 40 BbgWG). Zur Erfüllung dieser Aufgaben beauftragt die Kommune Fachfirmen und trägt die entstehenden Kosten.

Landkreis Teltow-Fläming

Hat die Fachaufsicht und Umweltverantwortung. Die Untere Wasserbehörde prüft den Vorfall, berät die Beteiligten, koordiniert die Maßnahmen und stellt sicher, dass alles rechtlich korrekt abläuft.

Warum keine Zuschüsse vom Landkreis?

Landkreise dürfen nur dann eigenes Geld für Maßnahmen ausgeben, wenn sie dafür zuständig sind oder ein Kreistagsbeschluss vorliegt. Für die Reinigung eines Teichs in städtischem Eigentum ist das nicht der Fall. Ganz bewusst wird kein Geld des Landkreises eingesetzt – das ist gesetzlich klar geregelt.

Vorbildliche Zusammenarbeit

Trotz klarer Zuständigkeiten haben alle Beteiligten – Stadt, Feuerwehr, Anglerverein, Landkreis und Fachfirmen – gemeinsam schnell gehandelt. Diese Kooperation zeigt: Umweltgefahren lassen sich am besten begrenzen, wenn Verwaltung und lokale Partner Hand in Hand arbeiten.

Rechtliche Schritte sind eingeleitet

Da das Einleiten von Altöl strafbar ist (§ 324 StGB), hat der Landkreis Anzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen.

Fazit für die Bürgerinnen und Bürger

  • Die Stadt Jüterbog sorgt dafür, dass der Rohrteich wieder in Ordnung kommt.
  • Der Landkreis unterstützt mit Expertise, Kontrolle und Koordination.
  • Gemeinsam handeln wir schnell, professionell und im Interesse der Umwelt.

Umweltamt

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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