Am Rohrteich in Jüterbog wurde am 26. Juni Öl festgestellt – ein Umweltschaden, der sofortiges Handeln erforderte. Feuerwehr, Stadtverwaltung, Anglerverein und der Landkreis Teltow-Fläming haben schnell zusammengewirkt, um das Gewässer zu retten und Folgeschäden zu verhindern.
Stadt Jüterbog
Als Eigentümerin des Rohrteichs ist die Stadt Jüterbog rechtlich verpflichtet, Teich und Ufer zu pflegen, zu reinigen und im Schadensfall zu sanieren (§ 6 WHG i. V. m. § 40 BbgWG). Zur Erfüllung dieser Aufgaben beauftragt die Kommune Fachfirmen und trägt die entstehenden Kosten.
Landkreis Teltow-Fläming
Hat die Fachaufsicht und Umweltverantwortung. Die Untere Wasserbehörde prüft den Vorfall, berät die Beteiligten, koordiniert die Maßnahmen und stellt sicher, dass alles rechtlich korrekt abläuft.
Landkreise dürfen nur dann eigenes Geld für Maßnahmen ausgeben, wenn sie dafür zuständig sind oder ein Kreistagsbeschluss vorliegt. Für die Reinigung eines Teichs in städtischem Eigentum ist das nicht der Fall. Ganz bewusst wird kein Geld des Landkreises eingesetzt – das ist gesetzlich klar geregelt.
Trotz klarer Zuständigkeiten haben alle Beteiligten – Stadt, Feuerwehr, Anglerverein, Landkreis und Fachfirmen – gemeinsam schnell gehandelt. Diese Kooperation zeigt: Umweltgefahren lassen sich am besten begrenzen, wenn Verwaltung und lokale Partner Hand in Hand arbeiten.
Da das Einleiten von Altöl strafbar ist (§ 324 StGB), hat der Landkreis Anzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen.
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Freitag, 2. Mai 2025
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