Virtuelles Bauamt Teltow-Fläming am Start

Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete und zuständige Dezernentin (Bildmitte) mit Mandy Schröter, IT-Projektmanagerin, und Horst Förster-Schüz, Leiter der Unteren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde (v. l. n. r.) bei der symbolischen Freischaltung des neuen Services.

Bauantrag digital? Im Landkreis Teltow-Fläming ist das ab sofort möglich! Seit dem 5. Mai 2025 gibt es hier den Service, Anträge auf Baugenehmigung nach § 64 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) über das Virtuelle Bauamt (VBA) zu stellen. Die Anmeldung zum VBA erfolgt unter der Adresse: https://vba.brandenburg.de und dort unter: Landkreis Teltow-Fläming.

Die zuständige Beigeordnete Dietlind Biesterfeld erläutert: „Damit haben die Bauherrinnen und Bauherren oder die von ihnen bevollmächtigten Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser die Möglichkeit, für genehmigungspflichtige Bauvorhaben über die Plattform des VBA digital Bauanträge zu stellen oder Unterlagen nachzureichen. Das Einreichen von Papiervorlagen oder CDs entfällt damit.“

Eventuelle Nachforderungen und die Bescheide, mit denen über diese Bauanträge entschieden wird, werden von der Behörde auch über das VBA versandt. Die Beteiligung der Gemeinden und die Fachbehördenbeteiligung werden ebenfalls über das digitale Bauamt abgewickelt. Das VBA wird zunächst für herkömmliche Bauanträge angeboten. Für Anträge auf Vorbescheid, im vereinfachten Bauantragsverfahren oder für Bauanzeigen steht es noch nicht zur Verfügung. An der Erweiterung auch auf diese Verfahren wird zurzeit noch bei der Koordinierenden Stelle gearbeitet.

„Das VBA bietet für die Bauwilligen und für die beteiligten Behörden erhebliche Vorteile“, so Biesterfeld. „Ich freue mich sehr, dass wir nicht zuletzt aufgrund guter Zusammenarbeit im Hause und stringenter Projektarbeit in der Unteren Bauaufsichtsbehörde nun als vierte von insgesamt zwanzig unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg diesen Service anbieten können.“

Horst-Förster-Schüz, Leiter der Unteren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde in Teltow-Fläming, ergänzt: „Nach zwei Jahren Entwicklungsarbeit zusammen mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) und gefördert durch das Land Brandenburg werden sämtliche unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg nun nach und nach an das VBA angeschlossen. Teltow-Fläming bietet das elektronische Bauantragsverfahren nach dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der die Funktion der Koordinierenden Stelle wahrnimmt, dem Landkreis Märkisch-Oderland und der Prignitz als vierter Landkreis in Brandenburg an. Das Verfahren wird dabei  von der Antragstellung bis zur Erteilung des Bescheids vollständig digital abgebildet."

Vorteile des VBA

Zu den Vorteilen des VBA gehören:

  • Umsetzung des Bürgerrechts auf digitale Verwaltung für den Bauantrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG),
  • Verkürzung der Verfahrenszeiten, weil Ausdrucke auf Papier und das Unterzeichnen sowie das Versenden der Anträge per Post entfallen,
  • Einsparung des Postwegs und die Möglichkeit, alle Fachbehörden und die Gemeinden gleichzeitig sternförmig zu beteiligen,
  • Reduzierung des Aufwands bei Bauherrinnen und Bauherren, bei denjenigen, die die Entwürfe verfassen und in der Behörde, weil keine drei Akten mehr hergestellt und gepflegt werden müssen,
  • einheitliche Kommunikation zwischen den Beteiligten im bauaufsichtlichen Verfahren über den XBau-Standard,
  • Einsparung von Papier - bei etwa 1000 Bauanträgen in Teltow-Fläming pro Jahr sind das geschätzt etwa 400.000 Blatt.

Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

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