Wählen ohne Barrieren

Die Behinderten- und Seniorenbeauftragte informiert

Am 9. Juni 2024 wird gewählt. An diesem Termin finden gleich mehrere Wahlen statt, die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen. Dazu gehören auch die Wahlen zu den Ortsbeiräten/Ortsvorstehenden. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Diese berechtigt, an der Wahl teilzunehmen und im Wahllokal wählen zu gehen. Vorab sollten Sie sich erkundigen, ob das Wahllokal in Ihrer Nähe bei Bedarf barrierefrei zu erreichen ist. Dies können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde erfragen.

Daneben hat jede und jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu muss bei der zuständigen Gemeinde des Hauptwohnortes rechtzeitig ein Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen gestellt werden. Der Antrag kann formlos schriftlich (auch per Mail) oder persönlich gestellt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Übrigens muss zur Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht die Wahlbenachrichtigung abgewartet werden. Sobald man weiß, per Briefwahl wählen zu wollen, kann der Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen:

Informationen für Wählende | Wahlen Brandenburg

Frau A. Bauroth
Büro für Chancengleichheit und Integration

Behinderten- und Seniorenbeauftragte

Zimmer: B4.1.01

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 1086
03371 608 9000

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)