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Warum die Kreisverwaltung sich um genderneutrale und verständliche Sprache bemüht

Der Umgang mit geschlechtergerechter Sprache stellt Behörden und öffentliche Institutionen zweifelsohne vor Herausforderungen: Einerseits sieht sich der öffentliche Dienst aufgrund geltender Rechtsvorschriften zur Gleichstellung verpflichtet, andererseits kann die unsensible Verwendung geschlechterneutraler Sprache die Lesbarkeit und Barrierefreiheit von Texten beeinträchtigen.

Beamtendeutsch als Hürde

In diesem Spannungsfeld befindet sich auch die Kreisverwaltung Teltow-Fläming, die sich seit vielen Jahren um eine bürgerfreundliche, verständliche und korrekte Kommunikation bemüht. Denn hier liegt das weitaus größere Problem: Behördendeutsch ist oft so kompliziert, dass es von einem Großteil der Bevölkerung nicht verstanden wird. So ergab eine Umfrage des Instituts für Demographie Allensbach, dass 61 Prozent aller Menschen, die Post vom Amt bekommen, Verständnisprobleme haben.

Um hier gegenzusteuern, gibt es in der Kreisverwaltung bereits seit 2008 Inhouse-Seminare und wöchentliche Hinweise im Intranet, um die Beschäftigten dafür zu sensibilisieren. Das schließt gendersensible Sprache selbstverständlich ein.

Rechtsgrundlagen

Geschlechtergerechtes staatliches Sprachhandeln fußt u. a. auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 zur sogenannten „Dritten Option“ und der Änderung des Personenstandsgesetzes. Demnach muss es zusätzlich zu den beiden Eintragungsmöglichkeiten „männlich“ und „weiblich“ die Möglichkeit geben, einen weiteren positiven Geschlechtseintrag auszuwählen. Das Bundesverfassungsgericht schlug den Begriff „divers“ vor und stellte damit klar, dass es nicht nur Frauen und Männer gibt. Dabei berief sich das Gericht vor allem auf Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes, die das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantieren und vor einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts schützen. Zum 1. Januar 2019 trat die Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft.

Kommunikation des Landkreises

Grundlage der Kommunikation des Landkreises Teltow-Fläming ist sein Leitbild, das in seiner evaluierten Version vom Kreistag am 24. April 2023 verabschiedet und nach ausführlicher Diskussion mit der Bürgerschaft am 29. April 2024 erneut bestätigt worden ist. Darin heißt es:

„Der Landkreis Teltow-Fläming ist das Zuhause für viele Generationen und Bevölkerungsgruppen. Vielfalt und Inklusion werden als Bereicherung gelebt. Jeder Mensch soll – unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten – die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Niemand darf rassistisch oder wegen seiner Herkunft, seiner Religion oder Weltanschauung, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt werden. Der Landkreis entwickelt und sichert eine Willkommenskultur zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration. …“

Um alle Menschen gleichermaßen anzusprechen, bemüht sich die Kreisverwaltung daher um eine genderneutrale UND verständliche Sprache. Dazu nutzt sie vorwiegend neutrale Begriffe wie Beschäftigte, Einwohnerschaft, Studierende, Lehrkraft, aber auch – wenn unumgänglich – die Dualform (auch wenn sie nicht alle Identitäten einschließt) oder den so genannten Gender-Stern wie in „Teilnehmer*innen“.

Rat für deutsche Rechtschreibung für geschlechtersensible Sprache

Mit ihrer Art der Kommunikation geht die Kreisverwaltung konform mit den Auffassungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Er hat im Kontext der Neufassung des Regelwerks seine Auffassung bekräftigt, dass man alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache ansprechen soll. Dies sei eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung lehnt zwar die Aufnahme von Sonderzeichen im Wortinneren in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ab, wird aber nach eigenen Aussagen den gesellschaftlichen Diskurs dazu weiter beobachten, „denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss".

In der Begründung für die Ablehnung der Sonderzeichen begrüßt der Rechtschreibrat explizit die Verwendung geschlechtersensibler Sprache: "Häufig werden auch Begriffe ohne geschlechtsspezifische Benennung von Personen wie Lehrpersonen, Fachkräfte, Mitglieder, Studierende oder auch Passivkonstruktionen verwendet. Diese Formulierungen, die davon ausgehen, dass das generische Maskulinum nicht auch Frauen und Personen anderen Geschlechts umfasst, sind inzwischen im deutschen Sprachraum allgemein verbreitet. Sie sind kennzeichnend für eine allen Menschen und ihrer Würde entsprechende Sprache und Schreibung, die als Ausdruck entsprechender Haltung und entsprechenden Respekts selbstverständlich sein sollte."

Alles fließt

Sprache entwickelt sich durch die Menschen, die sie sprechen und schreiben. Sie spiegelt zudem gesellschaftliche Entwicklungen wider (man erinnere sich an die dunklen Zeiten, als „Radio“ „Rundfunkgerät“ genannt werden sollte und aus „Nathan“ im Buchstabieralphabet „Nordpol“ wurde).

Der Landkreis Teltow-Fläming will und wird nicht die Rolle einer Sprachpolizei einnehmen – zumal es – wie oben geschildert – bislang keine eindeutigen Regelungen hinsichtlich einer genderneutralen Sprache gibt. Hier bleibt es im Moment noch allen selbst überlassen, ob und wie sie damit umgehen.

Als weltoffener Landkreis, der sich auf seine Vielfalt beruft, und um Menschen jeglicher Identitäten anzusprechen und einzuschließen, wird der Landkreis in seiner Öffentlichkeitsarbeit jedoch weiterhin eine geschlechtergerechte bzw. -neutrale Sprache pflegen. In welcher Form, das bleibt den handelnden Personen, dem Anlass, dem Schreibstil und der Sprachentwicklung überlassen.

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Landkreis Teltow-Fläming

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