Schuleingangsuntersuchungen im Landkreis Teltow-Fläming

Hinweise des Gesundheitsamts Teltow-Fläming

Der Beginn der Schulzeit ist ein aufregender und wichtiger Meilenstein im Leben eines jeden Kindes. Um sicherzustellen, dass es gut vorbereitet ist und optimale Startvoraussetzungen hat, werden im Landkreis Teltow-Fläming derzeit Schuleingangsuntersuchungen an vier Standorten des Gesundheitsamtes (Ludwigsfelde, Zossen, Jüterbog und Luckenwalde) durchgeführt. Dafür gibt es auch gesetzliche Grundlagen: Eine Schuleingangsuntersuchung ist erforderlich für alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden oder Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden und für die eine vorzeitige Einschulung gewünscht ist. Dies regeln das Brandenburgische Schulgesetz (§ 37) und das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetzes (§ 6). Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, den Entwicklungsstand, die gesundheitliche Situation und die schulische Förderbedürftigkeit eines Kindes zu beurteilen.

Ablauf und Inhalt der Schuleingangsuntersuchung

Die Untersuchung wird vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises durchgeführt. Sie umfasst folgende Bereiche:

  1. Erhebung des Gesundheitszustands
    • Untersuchung von Hören, Sehen, Grobmotorik
    • Impfstatuskontrolle
    • Erhebung von Gewicht und Größe
    • ärztliche körperliche Untersuchung
  2. Entwicklungsdiagnostik
    • Überprüfung der körperlichen, sozialen und kognitiven Entwicklung
    • Tests zur Wahrnehmung, Konzentration, Sprachentwicklung und Feinmotorik
  3. Elterngespräch
    • Austausch über die bisherigen Entwicklungen des Ihres Kindes
    • Mögliche individuelle Empfehlungen zur Förderung

Zeitdauer und Hinweise für die Eltern

Die Untersuchung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Eltern sollten ausreichend Zeit einplanen, damit die Untersuchung ohne Zeitdruck stattfinden kann.

Mitzubringen sind:

  • das gelbe Kinderuntersuchungsheft
  • den Impfausweis des Kindes
  • den ausgefüllten Elternfragebogen (vorab erhältlich an den Schulen oder beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)
  • Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder andere
  • Falls vorhanden: Befunde über frühere medizinische oder therapeutische Behandlungen, Bescheinigungen wie Allergiepässe oder Schwerbehindertenausweise

Es ist hilfreich, dem Kind vorab zu erzählen, was es erwartet und ihm eventuelle Ängste zu nehmen. Es sollte den Termin ausgeruht wahrnehmen und eine leichte Mahlzeit eingenommen haben.

Tipps und Hinweise

  • Wichtige Fristen: Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung enthält einen festen Termin. Eltern werden gebeten, das Gesundheitsamt rechtzeitig zu informieren, falls sie diesen Termin nicht wahrnehmen können.
  • Nachbereitung: Sollten Auffälligkeiten festgestellt werden, erhalten Eltern entsprechende Hinweise oder Empfehlungen für weiterführende Untersuchungen oder Fördermaßnahmen.

Die Schuleingangsuntersuchung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Einschulungsentscheidung, sondern bietet Eltern auch die Gelegenheit, offene Fragen oder Sorgen im Zusammenhang mit der Entwicklung ihres Kindes anzusprechen. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt Teltow-Fläming bedankt sich für die Kooperation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und freut sich, gemeinsam mit ihnen die bestmöglichen Voraussetzungen für den Schulstart von Kindern zu schaffen. Im Zeitraum von Dezember 2024 bis April 2025 werden ca. 1.950 Kinder durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht.

Für weitere Fragen steht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises Teltow-Fläming in der jeweils zuständigen Außenstelle zur Verfügung.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
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