Lehrgang zum Arbeiten mit der Motorsäge

Modul A - [Grundlagen der Motorsägenarbeit (kleiner Motorsägenschein)
Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung

Arbeiten, die mit der Motorsäge ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Die fachliche und persönliche Eignung ist Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Die fachliche Eignung kann einerseits durch die Berufsausbildung, z. B. im Beruf Forstwirt*in bzw. Landschaftsgärtner*in, oder durch Teilnahme an einer Fortbildung erlangt werden.

Die Inhalte des Lehrganges wurde zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt.

Lehrgangsinhalt

Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit (kleiner Motorsägenschein)

  • theoretische Lehrinhalte
  • Maschinen und Geräte
  • Arbeitsschutz
  • Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge
  • Praktische Lehrinhalte
  • Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • Schnittübungen am liegenden Holz
  • Fällung von Schwachholz bis zu einem Brusthöhen-durchmesser von 20 cm

Modul B – Baumfällung und Aufarbeitung

  • Voraussetzung: erfolgreich absolviertes Modul A
  • theoretische Lehrinhalte
  • Maschinen und Geräte
  • Arbeitsschutz
  • praktische Lehrinhalte
  • Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • Baumfällung und -aufarbeitung
  • Fällung und Aufarbeitung von Bäumen über 20 cm Brusthöhendurchmesser

Lehrgangsumfang

Modul A - 16 Unterrichtsstunden/Teilnehmer
Modul A und B - 40 Unterrichtsstunden/Teilnehmer

Ziel

  • Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit der Motorsäge entsprechend der Lehrinhalte von Modul A und Modul B
  • Vertrautmachen mit den Unfallverhütungsvorschriften, um Unfälle zu vermeiden

Zielgruppe

  • in der Landwirtschaft und im Gartenbau Beschäftigte
  • Waldbesitzer
  • Interessierte

Termine

05.12. bis 06.12.2024 sowie 12. bis 14.12.2024
05.12. bis 06.12.2024: Modul A
12.12. bis 14.12.2024: Modul B

09.01. und 10.01.2025 sowie 16. bis 18.01.2025
09.01. bis 10.01.2025 Modul A
16.01. bis 18.01.2025 Modul B

Teilnehmerzahl

6 bis 12 Personen

Teilnehmerentgelt

gefördert aus ELER- und Landesmitteln Waldbesitzer und Beschäftigte landwirtschaftlicher Betriebe

Modul A
bei mindestens 6 Teilnehmer*innen: ca. 200 Euro
bei 12 Teilnehmer*innen: ca. 100 Euro

Modul A und B
bei mindestens 6 Teilnehmer*innen: ca. 500 Euro
bei 12 Teilnehmer*innen: ca. 250 Euro

Hinweis:
Die SVLFG fördert bei ihren Mitgliedern die Teilnahme an den Kursen:

Förderung 2-tägiger Kurs: 60 Euro
Förderung 5-tägiger Kurs: 105 Euro

Lehrgangsort

Kreisverwaltung Teltow-Fläming, Landwirtschaftsschule oder nach Absprache individuell und in den zur Verfügung stehenden Waldflächen

Abschluss

Zertifikat entsprechend der Ausbildung nach Modul A oder Modul A und B

Rechnung an*
Tätigkeit*

Selbstverständlich geben wir Ihre Daten niemals an Dritte weiter. Ihre Angaben werden wie folgt verarbeitet: Datenschutzerklärung Landwirtschaftsschule TF

Einwilligung zur Datenverarbeitung*

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung muss über dieses Online-Formular oder schriftlich (siehe PDF-Dokument) erfolgen. Der Rücktritt von einer Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Wird die Lehrgangsteilnahme nicht abgesagt bzw. erfolgt die Absage später als 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs und wird seitens der Landwiretschaftsschule kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden, wird der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe berechnet. Die Landwirtschaftsschule Teltow-Fläming haftet nicht bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Lehrgänge und anderer Veranstaltungen oder auf dem Hin- oder Rückweg zu und von den Lehrstätten.

Kontakt

Frau C. Wolff
Landwirtschaftsamt

Sachbearbeiterin Landwirtschaftsschule

Zimmer: C3.2.01

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4702
03371 608 9500

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)