Sachkundenachweis für die Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

Lehrgangsinhalt

  • Rechtsgrundlagen
  • integrierter Pflanzenschutz
  • Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
  • indirekte und direkte Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln (PSM)
  • Verfahren der Ausbringung, Umgang mit Pflanzenschutzgeräten
  • Anwenderschutz
  • Verhüten schädlicher Auswirkungen von PSM auf Mensch, Tier und Haushalt
  • Aufbewahren und Lagern von PSM
  • sachgerechte Entsorgung von PSM-Resten und ‑behältern
  • Rechtsvorschriften, sachgemäßer Umgang mit PSM

Lehrgangsumfang

36 Unterrichtsstunden (4 Unterrichtstage) und Prüfung

Ziel

  • Vorbereitung auf den Erwerb des Sachkundenachweises
  • Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse für alle Anwender*innen von PSM, die den Sachkundenachweis schon besitzen

Zielgruppe

Der Sachkundenachweis ist für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben, die

  • Pflanzenschutzmittel anwenden
  • zum Pflanzenschutz beraten
  • Personen im Rahmen der Ausbildung anleiten oder beaufsichtigen
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringen oder
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in den Verkehr bringen

Termine

22.01. bis 25.01.2024, 04.03. bis 07.03.2024
weitere Termine auf Anfrage

Teilnehmerzahl

6 bis 15 Personen

Teilnehmerentgelt

gefördert aus ELER- und Landesmitteln

  • bei 6 Teilnehmer*innen ca. 180 Euro/Person
  • bei 10 Teilnehmern ca. 110 Euro/Person
  • ohne Förderung bei 10 Teilnehmer*innen ca. 325 Euro/Person
  • zuzüglich Prüfungsgebühren 60 Euro/Person

Lehrgangsort

Kreisverwaltung Teltow-Fläming
Landwirtschaftsschule (RBA)
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Abschluss

Anerkennung der Sachkunde im Pflanzenschutz durch das LELF

Ihre Anmeldung

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Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung muss über dieses Online-Formular oder schriftlich (siehe PDF-Dokument) erfolgen. Der Rücktritt von einer Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Wird die Lehrgangsteilnahme nicht abgesagt bzw. erfolgt die Absage später als 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs und es wird seitens der Landwirtschaftsschule kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden, wird der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe berechnet. Die Landwirtschaftsschule Teltow-Fläming haftet nicht bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Lehrgänge und anderer Veranstaltungen oder auf dem Hin- oder Rückweg zu und von den Lehrstätten.

Kontakt

Frau C. Wolff
Landwirtschaftsamt

Sachbearbeiterin Landwirtschaftsschule

Zimmer: C3.2.01

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4702
03371 608 9500

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)