Seminar für Pferdehalter Teil 1

Lehrgangsinhalt

I. Allgemeines zu baurechtlichen Bestimmungen – Von der Idee zum pferdegerechten Bauvorhaben

Referent: Christoph Guhlke, Sachgebietsleiter Technische Bauaufsicht, Kreisverwaltung TF

1. Baugenehmigungspflichten

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

  • Ställe, Reithallen, Heulager
  • Offenställe oder mobile Unterstände – Abgrenzung zwischen genehmigungsfrei und -pflichtig

Sonderregelungen (§35 BauGB)

  • Privilegierte Vorhaben im Außenbereich
  • Was bedeutet „öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen“?

Nachträgliche Legalisierung

  • Möglichkeiten und Grenzen

2. Planungsumfang: Pferdegerechtes Bauen

Nachhaltigkeit und Funktionalität

  • Bodenbeläge und Drainagen (Paddocks)
  • Licht- und Luftkonzepte für Ställe

Brandschutz

  • Mindestabstände und Fluchtwege
  • Vermeidung von Brandlasten (Heu, Stroh)

Tiergerechte Gestaltung

  • Maße für Boxen und Freiflächen
  • Schutz vor Witterung

3. Relevantes Fachrecht

Naturschutz

  • Schutz von Bäumen, Gewässern und sensiblen Flächen

Gewässerschutz

  • Umgang mit Gülle, Mist und Regenwasser
  • Anforderungen an Tränkstellen

Immissionsschutz

  • Geruchs- und Lärmemissionen – gute Nachbarschaft wahren

Tierschutz

  • Rechtliche Vorgaben für Pferdehaltung

4. Typische Herausforderungen und Praxisbeispiele

Häufige Probleme

  • falsche Standortwahl (z.B. zu nah an Wohngebieten)
  • Versäumnisse bei der Vorabklärung (Behörden, Nachbarn)

Lösungsansätze

  • Bauvoranfrage: Klarheit schaffen
  • Zusammenarbeit mit Fachplanern
  • Frühzeitige Einbindung der Bauaufsicht

II. Allgemeines zu wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere bei der Lagerung von Pferdemist

Referentin: Diane Steinmetz, Sachgebietsleiterin Wasser, Boden, Abfall, Kreisverwaltung TF

 

III. Allgemeines zu düngerechtlichen Bestimmungen bei der Lagerung und der Anwendung von Pferdemist als Düngemittel

Referentin: Manuela Märtin, Sachbearbeiterin Bodenschutz (Düngung), Landwirtschaftsamt, Kreisverwaltung TF

Lehrgangsumfang

5 Unterrichtsstunden

Zielgruppe

Mitarbeiter und Führungskräfte landwirtschaftlicher Unternehmen, die Pferde halten.

Termine

19.02.2025, 9.00 – ca. 13.00 Uhr

Teilnehmerzahl

6 bis 30 Personen

Teilnehmerentgelt

Entsprechend Förderrichtlinie (Ländliche Berufsbildung - LBb) gefördert aus ELER- und Landesmitteln.

  • 10,00 Euro/Person

Lehrgangsort

Kreisverwaltung Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Raum: Kreistagssaal

Abschluss

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Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung muss über dieses Online-Formular oder schriftlich (siehe PDF-Dokument) erfolgen. Der Rücktritt von einer Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Wird die Lehrgangsteilnahme nicht abgesagt bzw. erfolgt die Absage später als 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs und wird seitens der Landwiretschaftsschule kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden, wird der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe berechnet. Die Landwirtschaftsschule Teltow-Fläming haftet nicht bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Lehrgänge und anderer Veranstaltungen oder auf dem Hin- oder Rückweg zu und von den Lehrstätten.

Kontakt

Frau C. Wolff
Landwirtschaftsamt

Sachbearbeiterin Landwirtschaftsschule

Zimmer: C3.2.01

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4702
03371 608 9500

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)