Keine Rindertransporte in Drittländer

Gegenwärtig wird u. a. der Landkreis Teltow-Fläming in der Öffentlichkeit dafür kritisiert, dass er Tiertransporte in Drittländer genehmigt. Zu Transporten in diese Regionen gab es mehrere Medienberichte mit Bildern, die uns alle berühren und betroffen machen.

Die rechtliche Lage ist alles andere als einfach, auch für den Landkreis nicht zufriedenstellend und bedarf einer bundes- bzw. EU-einheitlichen Lösung – zum Schutz der Tiere, aber auch der handelnden Veterinäre. Dazu erklärt Landrätin Kornelia Wehlan:

„Der Landkreis Teltow-Fläming wird bis zur Klärung der Vorwürfe bzw. Verkündung neuer rechtlicher Vorgaben in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg keine Rindertransporte in Drittländer mehr abfertigen."

Bisherige Praxis

Der Landkreis Teltow-Fläming ist mit der Genehmigung von internationalen Tiertransporten betraut, weil es hier EU-zugelassene Sammelstellen gibt.

Nach aktueller Rechtslage ist ein Transport abzufertigen, wenn der Antragsteller die Einhaltung aller Rechtsvorgaben nachvollziehbar und plausibel darlegen kann. Ist das nicht der Fall, wird der Transport abgelehnt. Das Procedere haben wir im Internetauftritt des Landkreises unter dem unten angefügten Link dargestellt.

Arbeit nach rechtlichen Vorgaben

Der Landkreis Teltow-Fläming arbeitet nach verbindlichen rechtlichen Vorgaben und weist den in Medien öffentlich geäußerten Vorwurf der Beihilfe zur Tierquälerei mit aller Entschiedenheit zurück. Die Behörde hat seit Jahren Kontrollen, Audits und Beratungen genutzt, um gegenüber den EU-Prüfstellen und dem Bundesministerium bessere Rahmenbedingungen und einheitliche Standards einzufordern.

Das MSGIV hat bereits in einer Presse-Erklärung am 16. Juli 2020 eine schnellstmögliche bundeseinheitliche Lösung des Problems der Tiertransporte angemahnt. Auch das kann der Landkreis Teltow-Fläming nur unterstreichen.

Ziel des Landkreises es seit mehreren Jahren, Tiertransporte – wenn notwendig – so tierschutzkonform wie möglich zu gestalten. Dass es bei der bislang durchgeführten Tiertransportpraxis in viele Drittstaaten Verbesserungsbedarf gibt, ist unbestritten.

Es gibt aber vernünftige Lösungsvorschläge wie die der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz), die zertifizierte Routen für diese Tiertransporte fordert. Zertifiziert würde demnach eine Route nur, wenn sich unabhängige Sachverständige und Tierschutzorganisationen davon überzeugt haben, dass entlang dieser Route nur Tiertransporte in Übereinstimmung mit den Vorgaben aus der Tierschutztransport-Gesetzgebung (VO(EU) 1/2005, dem Tierschutztransport-Handbuch und Auslegungen zur EU-Verordnung) erfolgen.

Eine solche Praxis würde Rechtssicherheit für die amtlichen Tierärzte in Deutschland schaffen und deren Position als fachlich zuständige Behörde für das Ausstellen entsprechender Transportbescheinigungen stärken. Der Landkreis würde es zudem sehr begrüßen, wenn sich auch Landwirte und Politiker dafür engagieren, dass die in Deutschland geborenen Rinder hier aufwachsen und versorgt werden können.

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Landkreis Teltow-Fläming

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