Verwaltungshandeln erklärt: Veterinäramt zur Schließung der Milchviehanlage Jühnsdorf (Blankenfelde-Mahlow) (5. September 2019)

Änderugnen bereits 2016 gefordert

Seit geraumer Zeit musste das Veterinäramt Teltow-Fläming bei den Kontrollen in der Milchviehanlage Jühnsdorf (Trebbiner Damm 81 in 15831 Blankenfelde-Mahlow) tierschutzwidrige Tatbestände feststellen.

Zur Verbesserung der Zustände erließ im Oktober 2016 das Veterinäramt eine erste Verfügung.

Gerügt wurden in erster Linie mangelhafte Haltungsbedingungen, die einer artgerechten Haltung von Rindern entgegenstanden:

  1. Die Liegeboxen waren für die Tiere zu klein, die Liegematten in den Boxen waren zu dünn, hart und teilweise stark beschädigt, Einstreu war nicht in ausreichendem Maß vorhanden. Den Kühen wurden durch die mangelhaften Liegeboxen länger anhaltende Schäden und Leiden zugefügt.
  2. Abgesackte Teile des Spaltenbodens und ausgebrochene Spaltenkanten stellten unmittelbare Verletzungsgefahren für die Tiere dar und führten zu Klauen- und Gelenkverletzungen.
  3. Die allgemeine Hygiene im Betrieb war mangelhaft. Kot und Futterreste wurden nicht in ausreichendem Maß entfernt.

 

Frist zur Verbesserung nicht eingehalten

Zum Umbau und tierschutzgerechter Gestaltung der Liegeboxen wurde eine ausreichende Frist (bis Juni 2017) eingeräumt.

Bis Anfang 2018 nahm der Betrieb jedoch keine entscheidenden Verbesserungen vor. Bei Kontrollen des Veterinäramtes wurden immer wieder hochgradige Mängel festgestellt.

Diese betrafen zum Beispiel den Fischgräten-Melkstand, der scharfe Kanten am Übergang vom Beton zum Metallgitter aufwies, sowie die wiederholte Feststellung teilweise abgesenkter und gebrochener Betonspaltböden.

Die nicht artgerechte Haltung schlug sich in gravierenden gesundheitlichen Schäden der Rinder nieder. Bei zahlreichen Kontrollen wurden immer wieder tierschutzrelevante Verletzungen bei den erwachsenen Rindern festgestellt, die auf nasse und kotbeschmutzte Liegeflächen sowie auf defekte Matten in den Liegeboxen zurückzuführen waren. Derartige „Technopathien“ zeigten sich vor allem in krankhaften Veränderungen der Gliedmaßen (hochgradig verdickte Gelenke, Abschürfungen und offene Wunden, hochgradige Lahmheiten, krankhafte Veränderungen der Klauen).

Eine Kontrolle des Veterinäramtes im November 2017 ergab bei 95 von 100 zufällig ausgewählten Milchkühen erhebliche Defekte an den Beinen. Bei einer anderen Kontrolle fielen Kühe auf, die trotz objektiver Behandlungsbedürftigkeit nicht tierärztlich versorgt waren.

Die Sterblichkeit der über zwei Jahre alten Rinder in der Milchviehanlage Jühnsdorf lag im ersten Halbjahr 2016 schon zweimal so hoch wie der Referenzwert, Anfang 2018 sogar dreimal so hoch.

Verbot der Haltung ausgesprochen

Die tierschutzrechtlichen Verstöße führten bei den in der Milchviehanlage gehaltenen Rindern zu länger anhaltenden Schäden, Schmerzen und Leiden. Die Betreiber der Anlage haben wiederholt und gröblich gegen ihre Pflichten verstoßen, wonach ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen ist.

Im Mai 2018 hat daher das Veterinäramt erstmalig das Halten und Betreuen von Rindern am Standort Trebbiner Damm 81 in 15831 Blankenfelde-Mahlow (Milchviehanlage Jühnsdorf) ab 1.11.2018 untersagt und die Auflösung des Rinderbestandes an diesem Standort angeordnet.

Verbot vom OVG bestätigt

Nach einem lang andauernden Verwaltungsverfahren im einstweiligen Rechtsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 8. August 2019 (Aktenzeichen OVG 5S 2.19) die Beschwerde der Betreiber abgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 11.01.2019, mit der jenes Gericht entgegen dem Antrag der Betreibergesellschaft die sofortige Vollziehbarkeit der mit Verfügung des Veterinäramtes vom 28. August 2018 erneut angeordneten Bestandsauflösung bestätigte. Die Untersagung der Rinderhaltung am genannten Standort kann danach nun ohne weiteres Zuwarten auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens vollzogen werden.

Die Tiere müssen also bis Ende des Jahres 2019 anderweitig untergebracht werden. Eine Rinderhaltung auf dem Gelände und in den derzeit vorhandenen Ställen der Milchviehanlage Jühnsdorf ist nicht mehr möglich.

Frau Dietlind Biesterfeld
Dezernat III

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