Agrarantrag online

Landwirtschaftsamt berät zu Antragstellung auf Agrarförderung 2023 – Informationsveranstaltung am 27. März 2023

Am 1. Januar 2023 hat die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union begonnen. Am 27. März 2023 findet dazu ab 9 Uhr in der Kreisverwaltung eine Informationsveranstaltung statt. Die Landwirtschaftsbetriebe wurden dazu schriftlich eingeladen. Neuantragsteller*innen, die keine Einladung erhalten haben, aber an der Veranstaltung teilnehmen möchten, werden um Anmeldung vorab gebeten:

Frau P. Radschinsky
Agrarförderung

Sachbearbeiterin

Zimmer: C3.2.04

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4711
03371 608 9500

Änderungen der Förderung

Der Fokus der Förderung wird weiterhin auf der Einkommensstützung der Landwirt*innen liegen, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur.

Dabei ruht die EU-Förderung auf zwei Säulen: Die erste Säule bilden insbesondere die Direktzahlungen an Landwirt*innen, die – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden,  sowie als zweite Säule gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung.

Neu ist, dass neben der Förderung der Flächenbewirtschaftung auch gekoppelte Einkommensstützungen für die Haltung von Mutterkühen, Mutterschafen und Mutterziegen gewährt werden.
Ebenfalls neu ist dabei die Einführung der sogenannten „Konditionalität“. Das sind allgemeine Grundanforderungen, die alle Landwirtschaftsbetrieb erfüllen müssen, um Agrarförderung zu erhalten. Dies gilt unabhängig davon, welche Bewirtschaftungsweise ausgeübt wird.
Darüber hinaus werden auch Fördermittel für freiwillige Leistungen angeboten, die im Rahmen sogenannter „Öko-Regelungen“ erbracht werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Es können landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, ob im Haupt- oder Nebenerwerb mit einer selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche von mindestens 1 Hektar einen Antrag auf Agrarförderung 2023 stellen. Ausnahme bilden hier nur die Tierhalter, bei denen eine Unterschreitung möglich ist.

Es muss sich um einen aktiven Landwirtschaftsbetrieb handeln. Dieser Nachweis kann u. a. durch Vorlage nachfolgender Dokumente erfolgen:

  • Landwirtschaftliche Unternehmen (juristische Personen/natürliche Personen), die
    • Mitglied in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (SVLFG),
    • Mitglied in der Unfallversicherung Bund und Bahn oder
    • Mitglied bei einem Unfallversicherungsträger im Landesbereich
  • Landwirtschaftliche Unternehmen, die in einem anderen Staat Mitglied in einer Unfallversicherung sind und dies auch in Deutschland wären.
  • Landwirtschaftliche Unternehmen, die
    • im Vorjahr Anspruch auf Direktzahlungen (vor Sanktion) von bis zu 5.000 Euro
    • Im Vorjahr keinen Antrag auf Direktzahlungen gestellt haben und die angemeldete Fläche im aktuellen Jahr nach Multiplikation mit einem Betrag von 225 Euro den  Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten

Gefördert werden die Bewirtschaftung von Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen (auch wenn sie ein Agroforstsystem bilden).

Abgabetermin

Die Anträge können bis zum 15. Mai 2023 eingereicht werden.

Details

Kontakt für Rückfragen

Agrarförderung

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

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Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)