Ehrenamtlich tätige Personen können auch für das Jahr 2022 beim Landkreis Teltow-Fläming einen Antrag auf Mobilitätszuschuss stellen. Er umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr, dient als Anerkennung sowie als Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Für das Jahr 2022 stehen insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 Ehrenamtler*innen von der Pauschale profitieren.
Bedingungen zum Erhalt der Pauschale sind:
Für den Erhalt der Pauschale gilt das Prioritätsprinzip. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.
Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“ Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.
Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative, Stiftung etc.), einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer amtlichen Stelle (z. B. Bürgermeister*in) bestätigt werden. Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Karte einzureichen.
Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an die Sachbearbeitung des Engagement-Stützpunktes Teltow-Fläming. Dort hilft man Ihnen auch gern, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können. Ansprechpartnerin ist Frau Schilling, Tel. 03371 608 1096, E-Mail: ehrenamt@teltow-flaeming.de
Erstveröffentlichtung: 22. März 2022
Landkreis Teltow-Fläming
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