Der Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche wird als Pauschale von 100 Euro pro Jahr an Ehrenamtliche ausgezahlt, die einen erhöhten Mobilitätsaufwand haben und denen keine anderweitigen Aufwandsentschädigungen zur Verfügung stehen.
Kriterien:
Die Person ist langjährig im Landkreis Teltow-Fläming freiwillig engagiert.
Im Rahmen des freiwilligen Engagements besteht ein Mobilitätsaufwand (per ÖPNV oder PKW).
Die Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für ihr freiwilliges Engagement.
Bei der Auszahlung gilt das Prioritätsprinzip. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschuss.
Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinnützigen Organisation, Infrastruktureinrichtung (z. B. Freiwilligenagentur) oder amtlichen Stelle (z. B. Landkreis) bestätigt werden.
Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Karte einzureichen.
Der Kreistag hat am 28. Juni 2022 die Fortführung des Engagement-Stützpunkts und somit die unbefristete Ausreichung des Mobilitätszuschusses in einer Höhe von jeweils maximal 30.000 Euro pro Kalenderjahr beschlossen (KT-Beschluss 6-4769/22-LR/1). Die rechtliche Grundlage ist die Richtlinie zur Ausreichung eines Mobilitätzuschusses für Ehrenamtliche in Teltow-Fläming. Mit Kreistagsbeschluss (6-4963/23-LR/1) vom 27. Februar 2023 tritt diese rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt unbefristet.
Richtlinie zur Ausreichung eines Mobilitätszuschusses für Ehrenamtliche In Teltow-Fläming
keine
Frau Doreen Kaya
Sachbearbeitung Mobilitätszuschuss, Bürgerbus, Partnerschaft für Demokratie
Zimmer: A1.1.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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