Der Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche wird als Pauschale von 100 Euro pro Jahr an Ehrenamtliche ausgezahlt, die einen erhöhten Mobilitätsaufwand haben und denen keine anderweitigen Aufwandsentschädigungen zur Verfügung stehen.
Kriterien:
Die Person ist langjährig im Land Brandenburg freiwillig engagiert.
Im Rahmen des freiwilligen Engagements besteht ein Mobilitätsaufwand (per ÖPNV oder PKW).
Die Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für ihr freiwilliges Engagement.
Bei der Auszahlung gilt das Prioritätsprinzip. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschuss.
Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinnützigen Organisation, Infrastruktureinrichtung (z. B. Freiwilligenagentur) oder amtlichen Stelle (z. B. Landkreis) bestätigt werden.
Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Karte einzureichen.
Der Kreistag hat am 22. Februar 2021 die Ausreichung des Mobilitätszuschusses für 2021 und 2022 in einer Höhe von jeweils maximal 30.000 Euro pro Kalenderjahr beschlossen. Die rechtliche Grundlage ist die Richtlinie zur Ausreichung eines Mobilitätzuschusses für Ehrenamtliche in Teltow-Fläming. Sie trat am 26. April 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
keine
Frau Charleen Schilling
Sachbearbeiterin Engagement-Stützpunkt
Zimmer: B4.1.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 1096 03371 608 9000 ehrenamt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle