Der kreiseigene Wald wird, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, so entwickelt, dass er in erster Linie der Erholung des Menschen dienen und seine vielfältigen Funktionen in der Biosphäre, z. B. Grundwassersicherung, Lebensraum für viele Lebewesen, Einfluss auf das Klima und die Zusammensetzung der Luft, wahrnehmen kann. Die wirtschaftliche Nutzung der landkreiseigenen Waldflächen steht nicht im Vordergrund. Vielmehr orientiert sich der Landkreis mit den hier festgelegten Leitlinien die Bewirtschaftung seines Waldes ah den Zielen der Nachhaltigkeit und der Erholung auszurichten.
In bereits ausgewiesenen Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete) innerhalb der landkreiseigenen Wälder erfolgen menschliche Eingriffe nur, wenn deren Ziel die Verbesserung des Erhaltungszustandes der jeweiligen Lebensraumtypen ist.
Die Waldbewirtschaftung erfolgt umweltverträglich, auf Kahlhiebe bzw. kahlhiebsähnliche Zustände wird verzichtet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität, vor allem der genetischen Diversität und Variabilität der den Wald bildenden Pflanzenarten. Dies erhöht die Chance, dass den gebietsheimischen Arten eine Anpassung an die sich verändernden Umweltbedingungen gelingt. Eine weitere Anreicherung der kreiseigenen Wälder mit gebietsfremden Arten wird unterbleiben.
Die Wege-Infrastruktur wird in Qualität sowie Ausdehnung erhalten und – wo zum Zweck der Erholung und Bewirtschaftung notwendig, in der Qualität verbessert.
Diese Leitlinien orientieren sich an den in der Nachhaltigkeitsrichtlinie des Landkreises Teltow-Fläming festgelegten Grundsätzen und Selbstverpflichtungen. Gleichzeitig bieten sie den Rahmen, der bei zukünftigen Forsteinrichtungen zu berücksichtigen ist. Mit diesen Leitlinien reagiert der Landkreis TF als einer der ersten Landkreise Brandenburgs angemessen und konsequent auf die Veränderungen durch den Klimawandel. Er initiiert die langfristige Entwicklung von Wäldern, die eine höhere Widerstandsfähigkeit und Resilienz gegen Umweltveränderungen aufweisen, ohne dass vollständig auf die Nutzung von Forstprodukten verzichtet wird.
Abweichend von den Vorgaben der vorliegenden Forsteinrichtung (Planungszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2030) wird auf Verjüngung mit Saatgut oder Pflanzgut aus Forstbaumschulen weitestgehend verzichtet. Der Einsatz von gebietsfremden Arten (Roteiche, Robinie und Rotbuche) unterbleibt.
Es wird soweit wie möglich auf eine Verjüngung bestehender Waldbestände und eine Wiederbewaldung noch offener Flächen bzw. von Flächen nach forstlichen Eingriffen über die Sukzession gesetzt. Dazu werden lange Verjün gungszeiträume (z. B. 50 Jahre + x) angestrebt, um die Abfolge ursprünglicher Entwicklungsprozesse wieder in den Wirtschaftswald einzuführen, Von diesem Vorgehen wird nur abgewichen, sofern es sich zeigt, dass die Selbstverjüngung nicht den gewünschten Erfolg zeigt,
Zu notwendigen Durchforstungen werden alternative Vorgehen entwickelt, die das Ausmaß menschlicher Selektion reduzieren. Zur langfristigen Entwicklung von gegen Umweltveränderung resistenten und resilienten Wäldern ist es notwendig, die Annahme aufzugeben, dass der Mensch in der Lage ist zu erkennen, welche Individuen mit den Umweltbedingungen am besten umgehen können und diese gegen andere Individuen zu fördern. Neben den als Forstprodukt geeigneten Baumindividuen müssen auch geringwüchsige, stark verzweigte und auf andere Weise abweichende Individuen in angemessener Anzahl auf jeder Fläche erhalten bleiben. Nur so kann sich die innerartliche genetische Diversität und Variabilität der verwendeten Baumarten allmählich wieder erhöhen.
Alle Arbeiten im Forstbetrieb sollen in besonderem Maße boden- und vegetationsschonend durchgeführt werden. Wo immer möglich soll auf den Einsatz schwerer Technik (Harvester, Forwarder; Forstschlepper) verzichtet und die Verwendung alternativer Arbeitsverfahren geprüft werden. Daraus resultierende angemessene finanzielle Einbußen werden akzeptiert. Regionale Anbieter von Leistungen sollen, soweit möglich, bevorzugt werden.
Einhergehend mit der aktuellen Forsteinrichtung wird das sogenannte Methusalembaum-Konzept aufgegriffen. In den Waldbeständen werden pro ha minimal 15 bis 30 dauerhaft verbleibende Bäume mit einem Alter von über 80 Jahren als Habitatbäume ausgewiesen und markiert. Diese Bäume verbleiben bis zu ihrem vollständigen Verfall auf der Fläche. Bevorzugt sind hierfür Laubbäume des ursprünglichen Artinventars sowie die ebenfalls ursprünglich vorkommende Waldkiefer (Pinus sylvestris) heranzuziehen. In Brandenburg (sowie Sachsen-Anhalt, Mecklenburg, Sachsen) ist das Besiedlungspotenzial durch kiefernholzspezifische Insekten und Pilze besonders hoch, so dass dieses Bundesland eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Habitatbäumen solcher Arten trägt. Vorhandene bzw. spontan entstehende, lebende und abgestorbene Biotopbäume[*] sowie liegende Totholzstrukturen werden nicht genutzt.
Der Wald steht dem erholungssuchenden Menschen in besonderem Maß zur Verfügung, der Jagd- und Forstbetrieb haben hierauf besondere Rücksicht zu nehmen.
Forstprodukte werden unter Berücksichtigung der genannten Ziele und Strategien weiterhin genutzt. Der Umfang der Nutzung folgt dabei der Prämisse, dass eine moderne forstliche Nachhaltigkeit auch bedeuten muss, dass eine erheblich geringere Menge Holz geerntet wird als nachwächst. Auf diese Weise erhalten die Wälder ihre nährstoffakkumulierende Funktion zurück und ihr Nutzen, z. B. als CO2-Senke, wird verstärkt. Der Umfang der Entnahmen ist in jeder Forsteinrichtung unter Berücksichtigung des Leitbildes sowie der hier genannten Prämisse festzulegen. Prioritär sind weitgehend regionale Nachfragen und Wirtschaftskreisläufe zu bedienen.
Die Jagdbewirtschaftung muss das Ziel einer umweltverträglichen Waldbewirtschaftung und die Sicherung der ursprünglichen waldeigenen Prozesse sicherstellen und darf diese nicht behindern. Auf Maßnahmen, die zur lokalen Konzentration von Wild führen (Fütterungen, Kirrungen, Wildäcker) ist zu verzichten. Ein Anstieg der Populationsdichten von Wild in kreiseigenen Waldbeständen ist nicht gewünscht.
Die zur Umsetzung der Leitlinien mit Hilfe der genannten Strategien notwendigen Betriebsarbeiten werden von der Verwaltung sichergestellt. Einmal im Jahr berichtet die Verwaltung gegebenenfalls mit einem eingesetzten Dienstleister den Abgeordneten im Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt über den Stand der Umsetzung der Leitlinien sowie das zurückliegende Wirtschaftsjahr und stellt die Planung für das kommende Jahr vor. Die vorliegende Forsteinrichtung (Planungszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2030) bietet lediglich eine Darstellung des Potenzials und gibt keine Entnahmeziele vor. Die jährliche Waldbewirtschaftung ist auf ihre Übereinstimmung mit der Strategie zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Zur Information des Steuerzahlers und zur Dokumentation seiner umweltfreundlichen Waldbewirtschaftung strebt der Landkreis eine Zertifizierung seiner Forstprodukte (z. B. FSC oder Naturland) an. Die Verwaltung prüft die existierenden Zertifikate auf Eignung (insbesondere Vertrauenswürdigkeit).
Den Belangen der Verkehrssicherungspflicht wird unabhängig von diesen Maßnahmen entsprochen.
[*]Biotopbäume: Lebende und abgestorbene Bäume aller Durchmesserklassen mit Mikrohabitaten wie Höhlen, umfangreichen verpilzten Bereichen, lockeren Borken und größeren Anteilen abgestorbenen Astwerks.
Kriterienkatalog siehe: „Lachat, Thibault (2017): Erkennung von Habitatbäumen im Wald: Neue Ansätze für die Beurteilung von Baummikrohabitaten; Züricher Wald 6/2017“
Beschlossen vom Kreistag am 2. Mai 2022 (Beschluss: Umgang mit dem kreiseigenen Wald, Vorlage 6-4661/21-IV/1): Bürgerinformationssystem des Kreistags
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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Freitag, 10. Mai 2024
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